Entscheidung bei Contador bis Ende Januar - Ullrich muss bis zum 10. Februar warten.

Lausanne - Die Hängepartien in den Fällen Jan Ullrich und Alberto Contador gehen weiter. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat bereits zum dritten Mal eine Entscheidung über eine Dopingsperre für den Toursieger von 1997 aufgeschoben, nun soll bis zum 10. Februar ein Urteil fallen. Eine genaue Begründung nannten die Schweizer nicht, das Ullrich-Lager wollte die erneute Verschiebung nicht weiter kommentieren.

Auch Contador muss nun bis Ende Januar auf sein Urteil warten. Der CAS begründete die Verschiebung um weitere zwei Wochen mit kritischen Medienberichten, welche die Unabhängigkeit und Zusammensetzung des Gerichts infrage gestellt hätten.

„Unglücklicherweise hat dieser bedauerliche Zwischenfall unsere Arbeit leicht behindert“, teilte der CAS in einem Statement am Montag mit. Alle beteiligten Parteien (der Weltradsportverband UCI, die Welt-Antidoping-Agentur WADA, der spanische Radsportverband und Contador selbst) haben einen Austausch des Gremiums abgelehnt. Contador muss sich vor dem CAS wegen einer positiven Clebuterol-Probe verantworten. Im Falle einer Verurteilung droht dem Radprofi eine zweijährige Sperre und die Aberkennung seines Tour-de-France-Siegs von 2010 - Contador selbst schiebt den positiven Test auf den Verzehr von verseuchtem Rindfleisch.

Ullrich wollte zeitnahe Erklärung abgeben

Hintergrund in der Causa Ullrich ist dessen Verwicklung in den Skandal um Dopingarzt Eufemiano Fuentes. 2006 waren beim Spanier unter anderem Blutbeutel sichergestellt worden, die per DNA-Abgleich Ullrich zugeordnet wurden. Das Bundeskriminalamt hatte außerdem wegen Geldzahlungen in Höhe von 80.000 Euro ermittelt. Im zivilrechtlichen Verfahren hatte Ullrich mit der Staatsanwaltschaft Bonn gegen Zahlung von 250.000 Euro eine Einstellung der Ermittlungen erwirkt.

Sportjuristisch war es nie zu einem Urteil gekommen, nachdem die Disziplinarkammer des Olympischen Komitees der Schweiz die Angelegenheit wegen fehlender Zuständigkeit im Februar 2010 zu den Akten gelegt hatte. Der Radsport-Weltverband UCI und Antidoping Schweiz schalteten daraufhin den CAS ein.

Ullrich hatte im Falle eines Urteils eine zeitnahe schriftliche Erklärung angekündigt, danach wollte er sich wegen seiner „Gefühlslage“ in den kommenden Wochen und Monaten zurückziehen. „Die ständigen Urteils-Verschiebungen des CAS in den vergangenen Monaten haben mich doch sehr aufgewühlt und emotional stark belastet. Wenn das Urteil nun verkündet wird, brauche ich erst mal Zeit, das zu verarbeiten - unabhängig davon, wie es ausfällt“, hatte Ullrich jüngst dem Nachrichtenmagazin „Focus“ erklärt. Auf ein Ende der Hängepartie muss Ullrich aber weiter warten. Ursprünglich wollte der CAS am 20. Oktober 2011, dann am 30. November und nun in diesen Tagen ein Urteil sprechen. Bei der jüngsten Verschiebung hatten die Schweizer immerhin ihre Zuständigkeit beim Einspruch der UCI gegen die damalige Einstellung des Verfahrens anerkannt. Für den Einspruch von Antidoping Schweiz erklärte sich der in Lausanne ansässige CAS für nicht zuständig.

Ullrich droht lebenslange Sperre

Ullrich, der seine Radsport-Karriere Anfang 2007 beendet hat, droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Sperre, da er schon 2002 wegen einer positiven Kontrolle auf Amphetamine zu einer sechsmonatigen Sperre verurteilt worden war.

So oder so hätte ein Schuldspruch negative Folgen für Ullrich. Nach den neuen Regeln des Weltverbandes UCI dürfte er keine Funktion in einem Radsport-Team mehr antreten. Die am 1. Juli 2011 in Kraft getretene Regel besagt, dass ein des Dopings überführter Profi keine Aufgabe in einem Rennstall übernehmen darf, die einer Lizenz der UCI bedarf.