Im Doping-Skandal um den Eishockey-Profi Yannic Seidenberg ist der Arzt verurteilt. Drohen weitere Strafen? Was geschieht mit seiner Approbation? Jetzt will er sich wehren.
Was passiert eigentlich, wenn ein Arzt wegen des Verschreibens von Dopingmitteln verurteilt wird? Diese Frage stellen sich Beobachter des Doping-Skandals um den Eishockeyprofi Yannic Seidenberg.
Der ehemalige deutsche Nationalspieler war im Januar 2022 positiv auf Testosteron und DHEA getestet worden. Vom Deutschen Sportschiedsgericht wurde er im November 2023 gesperrt. Zwischenzeitlich ist die Strafe abgesessen und feierte der Eishockey-Crack, dessen Laufbahn einst in Villingen-Schwenningen begonnen hatte, sein Comeback. Aber die Aufarbeitung des Doping-Skandals dauert noch an.
Nun wurde in Villingen-Schwenningen der Arzt verurteilt, der ihm die Substanzen verordnet hatte. Doch auch nach dem Urteilsspruch von Richterin Ann-Kathrin Eppinger ist die Sache nicht beendet.
Arzt will sich wehren
120 Tagessätze zu je 200 Euro – mit diesem Urteil ist die Verteidigerin Miriam Mager so gar nicht einverstanden. Eine Woche Zeit blieb ihrem Mandanten, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Und der Entschluss stand rasch fest: „Nach Rücksprache mit meinem Mandanten kann ich Ihnen mitteilen, dass wir uns selbstverständlich gegen das Urteil des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen von Montag, den 23.06.2025, zur Wehr setzen und Rechtsmittel einlegen werden“, erklärte die Anwältin auf Anfrage unserer Redaktion.
Wann genau es juristisch in die nächste Runde gehen könnte, ist noch unklar.
Und die Approbation?
Neben der Gerichtssache hat die Doping-Affäre aber noch eine weitere Facette: Muss der Arzt nun Konsequenzen befürchten oder gar um seine Approbation bangen? Angesiedelt beim Regierungspräsidium Stuttgart kann die Approbationsbehörde Baden-Württemberg ihrerseits die Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens prüfen, erklärt die Pressesprecherin des Regierungspräsidiums (RP) in Stuttgart, Stefanie Paprotka. Ob das im Fall des Mediziners geschehen ist, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt. Das Regierungspräsidium führe aber regelmäßig im Vorfeld möglicher Maßnahmen eine Anhörung durch und gebe Betroffenen Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Zudem könnten sie per unterschriebener Verzichtserklärung freiwillig auf die Approbation verzichten – dann erübrige sich das weitere berufsrechtliche Verfahren.
Den Dopingfall dürfte nicht nur das RP beobachten: „Für die Vergabe von Kassensitzen oder den Entzug der Kassenzulassung ist die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zuständig, für berufsständische Verfahren (...) die jeweilige Ärztekammer“, so Paprotka weiter.
Diskretion wahren auch diese Stellen. So erklärt die Landesärztekammer Baden-Württemberg, man könne sich zu „einzelnen Kasujistiken“ nicht äußern. Grundsätzlich gelte aber: Obgleich man im deutschen Rechtssystem wegen eines Delikts nur einmal belangt werden kann, könne ein Berufsgericht der Ärztekammer noch eine Sanktion verhängen, die von Warnung und Verweis bis hin zu 50 000-Euro-Geldbußen reichen könne.