Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Mann Kokain und Heroin in die Schweiz gebracht hat. Bei Schwenningen wurde er auf der Bundesstraße 27 kontrolliert.
Mitte Oktober 2024 gerät ein Donaueschinger in eine Zollkontrolle auf der Bundesstraße 27 bei Schwenningen. Mit an Bord: ein etwa ein Kilogramm schwerer Block Kokain und 2,5 Kilo Heroin sowie Streckmittel.
Die Drogen waren zum Weiterverkauf in der Schweiz bestimmt. Seitdem sitzt der 37-Jährige in Untersuchungshaft in der Außenstelle der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rottweil in Villingen-Schwenningen. Und er wird noch einige Zeit im Gefängnis bleiben.
Drogen im Kilo-Bereich
Nun musste sich der mutmaßliche Drogenkurier vor dem Landgericht Konstanz verantworten. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hat er gleich mehrfach Drogen im Kilo-Bereich aus Belgien und den Niederlanden über Deutschland in die Schweiz gebracht.
Der Angeklagte selbst äußert sich vor Gericht nicht zum Vorwurf, lässt über seinen Anwalt Rudolf Hirt aber erklären, er gestehe, dass er bei der Fahrt im Oktober Drogen in die Schweiz bringen wollte. Jedoch geht es bei der Verhandlung um noch eine weitere Fahrt am 25. August 2024. Hierzu sagt Anwalt Hirt zu Beginn der Verhandlung, sein Mandat „bestreitet, dass es sich bei der Fahrt um eine Fahrt mit Drogen gehandelt habe“.
Den Mann observiert
Wie kommt aber der Vorwurf vom August überhaupt zustande, wenn der Angeklagte erst im Oktober kontrolliert wurde? Die Polizei hatte den Mann bereits im Sommer in Donaueschingen observiert. Allerdings ging es dabei noch nicht um Drogenfahrten, sondern um einen anderen Verdacht.
Wie eine Ermittlerin vor Gericht berichtet, hatte sie am Sonntag, 25. August, beobachtet, wie der Verdächtige mit einem ihm am Vorabend überreichten Paket im Auto aus Donaueschingen wegfuhr. Nach Erkenntnissen der Polizei ging es dann über die grüne Grenze bei Blumberg in die Schweiz.
Mit Handschuhen
Das Paket, das laut Aussage der Ermittlerin dem im Oktober gefundenen Kokain-Block geähnelt habe, habe der Angeklagte zuvor noch Handschuhe tragend im Raum des Ersatzreifens unter dem Kofferraum untergebracht.
Laut dem Angeklagten handelt es sich bei dem Paket auf den Fotos der Ermittler jedoch nicht um einen Block Kokain, sondern um ein Navigationsgerät. Dieses habe der Angeklagte aus dem Kosovo mitgebracht. Auf der Fahrt habe der serbische Zoll das Paket zur Kontrolle geöffnet, weshalb das Gerät danach in Plastik eingewickelt gewesen sei. Und in die Schweiz sei er gefahren, um einen Verwandten zu besuchen.
Verdächtige Fahrten
Erst später stellten die Ermittler eine Verbindung zu möglichen Kurierfahrten mit Drogen her. Wie ein weiterer Beamter vor Gericht aussagt, hatten die Beamten im Oktober verdächtige Fahrten nach Belgien und in die Niederlande beobachtet, die dann später über Donaueschingen in die Schweiz verliefen. Dieser Prozess habe sich wiederholt.
Bei Auswertungen des Handys des Angeklagten sei dann auch der 25. August aufgefallen. Etwa nicht nachvollziehbare Bewegungen in der Schweiz zu Adressen, die in Chats weitergegeben und später gelöscht wurden. Das alles mit Personen, mit denen der Angeklagte auch über die Fahrten nach Belgien und in die Niederlande sprach.
Kontrolle auf der B 27
Über die Observation kam der Hinweis Mitte Oktober an den Zoll, den Wagen des Angeklagten auf einer potenziellen Drogenfahrt auf der B 27 bei Villingen-Schwenningen zu kontrollieren. Dem Gericht reichen die Bilder und Berichte der Ermittler aus, um den Angeklagten auch für die mutmaßliche Drogenfahrt im August schuldig zu sprechen. Für beide Vorfälle zusammen muss der 37-Jährige nun vier Jahre und acht Monate hinter Gitter. „Zu Beginn sah die Beweislage noch dünner aus“, sagt Richter Arno Hornstein zunächst über den Anklagepunkt vom August.
Jeder Restzweifel sei fast nie zu beseitigen, so Hornstein weiter. Aber das sorgfältige Verpacken mit Handschuhen sowie die Erkenntnisse der Telefonüberwachung hätten für das Gericht alle vernünftigen Zweifel ausgeräumt, dass es sich auch im August um eine Drogenfahrt gehandelt habe.
Menge und Qualität spielen Rolle
Doch schon für die sichergestellten Drogen vom Oktober wäre die Haftstrafe deutlich ausgefallen. Die Menge und Qualität des Rauschgifts spielen dabei auch eine Rolle. „Mit 2,5 Kilo Heroin könnte man 126 000 Menschen versorgen. Beim Kokain können Sie fast 32 000 Menschen versorgen“, sagt Richter Arno Hornstein bei der Urteilsverkündung. „Man will diese Drogen nicht hier haben. Deshalb ist die Strafe so hoch angesetzt.“
Betäubungsmittelgesetz
Neufassung
Ausgefertigt wurde die Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 28. Juli 1981. Diese Neufassung löste das Vorgänger-Gesetz, noch als Opiumgesetz eingeführt, für die Handhabe des Staats im Umgang mit Betäubungsmitteln ab. Laut Paragraf 30 des BtMG sind mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen, nicht nur für Menschen, die direkten Handel mit Drogen treiben, sondern auch diejenige Person, die sie in „nicht geringer Menge unerlaubt einführt“. Wie das Gericht in der Verhandlung feststellte, liege eine nicht geringe Menge etwa bereits 50 Gramm Kokain.