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Neue Windkraft-Riesen verspüren Gegenwind. Entscheidung zur Waldrodungsoll demnächst fallen.

Donaueschingen - Gegenwind haben die inzwischen vom Landratsamt formal genehmigten 13 neuen Windkraftriesen auf der Länge und dem daran anschließenden Ettenberg bei Riedöschingen hauptsächlich von Windkraftgegnern außerhalb der Baar verspürt.

Eine Stühlinger Initiative und die in St. Märgen ansässige Bürgerinitiative zum Schutz des Hochschwarzwaldes machten und machen sich stark für den Erhalt der Landschaft und stellen in ihren Argumenten den sinnvollen Beitrag von Windrädern zur Energiewende infrage. Mit der Bekanntgabe der Genehmigungen zum Bau der Anlagen, der mit dem Abholzen von 17 Hektar Wald verbunden ist, regt sich nun auch auf der Baar verstärkt Widerstand gegen die Windräder, die schon in einem Jahr zum Teil ans Netz gegen sollen.

In Hondingen wurden bekanntlich 86 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt, in Fürstenberg sind es 35. Insgesamt liegen dem Landratsamt 123 Widersprüche vor. "Dazu werden wir schriftlich Stellung nehmen", kündigt Joachim Gwinner, der Erste Landesbeamte, an. Ob diese dann auch Wirkung zeigen, wird wohl nicht mehr das Landratsamt entscheiden: "Aller Voraussicht nach werden wir den Widersprüchen nicht abhelfen können und sie dann dem Regierungspräsidium Freiburg zur Entscheidung vorlegen", meint Gwinner.

Er stellte klar, dass diese Widersprüche keine aufschiebende Wirkung für dieses Projekt hätten. Und hier gibt es am Freitag, 10. Februar, einen wichtigen Erörterungstermin innerhalb der Umweltverträglichkeitsprüfung, der das ganze Projekt sogar stoppen könnte. Die beiden Windkraftunternehmen, die Solarcomplex AG und die Green City Energy AG, benötigen für ihr Vorhaben noch eine Waldumwandlungsgenehmigung, die das Roden der großen Waldflächen erlaubt und auch die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im vorgelegten Maß akzeptiert. Hier muss auch relativ rasch eine Entscheidung her, denn nur in den kalten Monaten darf gerodet werden.

Edgar Schmider, Vorsitzender der St. Märgener Bürgerinitiative, kritisiert in einer Pressemitteilung das Projekt weiterhin. Hier ist wegen der Vergütungsgarantie, die zum Jahresende ausgelaufen sei, aus seiner Sicht zu schnell entschieden worden. Dies treffe im Wesentlichen auf den Artenschutz zu.

Das bislang nahezu unvorbelastete und unzerschnittene Waldgebiet weise ein Zusammentreffen von vier Merkmalen auf, die gemeinsam zwingend als Ausschlusskriterium für Windenergieanlagen hätten bewertet werden müssen: In dem Gebiet liege ein Knotenpunkt international bedeutsamer Wildtierkorridore. Der "Geisinger Trichter" sei eine Konzentrationszone des europäischen Vogelzuges. Hier liege ein Rotmilandichtezentrum und das Gebiet biete Lebensraum für mindestens acht Fledermausarten. "Besorgte Bürger haben in den vergangenen Wochen insgesamt 22 Greifvogelhorste dokumentiert, von denen mindestens sieben dem Rotmilan zugerechnet werden müssen", teilt Schmieder mit.

Vor allem kritisiert er die mangelhafte Windhöffigkeit (Windertragspotenzial) des Gebietes, die man vom bestehenden Einzelwindrad über einen langen Zeitraum hinweg erhärtet werde. "Dieser Tatsache konnte durch die erstellten Windgutachten nicht zweifelsfrei widersprochen werden", sagt Schmieder. Laut Windkrafterlass Baden-Württemberg sei die Windhöffigkeit gegen die notwendigen Eingriffe in die Natur abzuwägen und gegebenenfalls zu versagen. Letztendlich zahle der Verbraucher über die garantierte Einspeisevergütung von 9,1 Cent pro Kilowattstunde über die nächsten 20 Jahre die Zeche, egal ob der Strom benötigt werde oder nicht.