Eine allerletzte Chance bekam ein Angeklagter vom Landgericht Rottweil zugesprochen. Foto: Marcel Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Letzte Chance für einen Drogenabhängigen / Mann beim Autofahren ohne Führerschein erwischt

Donaueschingen. Ein 37-Jähriger aus Donaueschingen mit einem langen Vorstrafenregister bekam vom Rottweiler Landgericht am Dienstag eine allerletzte Chance, wie der Vorsitzende Richter Thomas Geiger in seiner Urteilsverkündung sagte. Der Mann sollte eigentlich für drei Monate ins Gefängnis, weil er in seiner Bewährungszeit ohne Führerschein auf der A 81 erwischt wurde – und das nicht zum ersten Mal.

Dagegen hatte er Berufung eingelegt und nun tatsächlich eine andere Strafe bekommen, nämlich drei Jahre auf Bewährung, in denen er sich mindestens einmal monatlich bei seinem Bewährungshelfer melden muss. Unangemeldete Drogentests und 900 Euro Geldstrafe sind weitere Auflagen.

Die Milde des Gerichts resultiert aus der Tatsache, dass der Mann seine langjährige Drogenlaufbahn – mit jeder Menge Beschaffungskriminalität – derzeit in den Griff bekommen hat: Seit 2016, nach einem Gefängnisaufenthalt, innerhalb dessen er den Hauptschulabschluss ablegte, ist er in einem Substitutionsprogramm, bekommt also Ersatzdrogen. Und deren Dosis könnte demnächst soweit gesenkt werden, dass er sogar an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen kann, was ihm die Chance gibt, seinen Führerschein wieder zu bekommen.

Der heute 37-jährige begann 1997, Marihuana zu konsumieren, später Heroin und Kokain. Die Realschule und eine Zimmermannslehre brach er ohne Abschluss ab, arbeitete zwar immer in diesem Beruf, aber das Geld reichte nicht für die teuren Drogen. Zahlreiche Diebstähle halfen dabei: Von Sportkleidung über Leergut und Buntmetallen bis hin zu aufgebrochenen Spielautomaten war die Rede, als Richter Thomas Geiger das Vorstrafenregister vorlas. Und immer wieder Fahrten ohne Fahrerlaubnis.

Doch inzwischen habe er mit seinen früheren Kumpels nichts mehr zu tun, betont der 37-Jährige heute. Und da er sich außerdem um seine drei Kinder – alle haben verschiedene Mütter – kümmern will und während des Prozesses geständig und reuig war, ließ das Gericht noch einmal Milde walten.

Eine Entscheidung, die man sich nicht leicht gemacht hatte, so Geiger: Man habe dem Mann in der Vergangenheit viele Chancen gegeben. Aber man habe auch gesehen, dass der Mann von den Drogen weg wolle, er sei bemüht, diesen Teil seines Lebens hinter sich zu lassen. Zugute hielt ihm das Gericht auch, dass er einen Arbeitsplatz hat und aufgrund mehrerer Verletzungen und einer Herzschwäche besonders haftempfindlich ist. Bei jemandem, der noch nicht so lange von den Drogen weg sei und in Haft wahrscheinlich auch seine Arbeit verlieren werde, sei die Gefahr groß, dass er rückfällig werde, so Geiger. Allerdings wartet auf den 37-Jährigen ein weiterer Prozess, dieses Mal vor dem Landgericht Konstanz.