Gerold und Niparat Schaumann sind seit Februar verheiratet. Die Ehefrau stammt aus Thailand und ist mit einem Schengen-Visum eingereist. Jetzt tickt die Uhr. Wenn sie nicht bis Ende September einen erfolgreich absolvierten Sprachtest vorweisen kann, muss sie zurück. Foto: Wursthorn

Niparat Schaumann muss bald ausreisen. Deutsch-thailändisches Ehepaar vor ungewollter Trennung.

Donaueschingen - Gerold und Niparat Schaumann sind seit einem halben Jahr verheiratet. Doch statt am gemeinsamen Eheglück zu schmieden, bedrücken das Paar existenzielle Sorgen.

Denn Niparat ist Thailänderin und hält sich derzeit nur aufgrund eines sogenannten Touristenvisums in Deutschland auf. Dieses wurde aufgrund der Coronasituation bereits zweimal verlängert. Doch nach dem 30. September gilt, was der 49-jährige Ehemann beschreibt: "Da kann jederzeit die Bundespolizei vor der Tür stehen, meine Frau abholen und in ein Flugzeug Richtung Thailand setzen."

Zwei Jahre ist es her, als es zwischen den beiden "funkte". Nachdem er seinem bisherigen Job den Rücken gekehrt hatte, flog Schaumann mit einem Kollegen nach Thailand, um auf der Insel Phuket Urlaub zu machen. In einem Café lernte er seine zwei Jahre jüngere Niparat kennen. Von Gast zu Gast kamen die beiden ins Gespräch, fanden Gefallen aneinander und verliebten sich in den Monaten danach immer tiefer über die täglichen auf Englisch geführten Skype-Gespräche. Nach dem Thailand-Urlaub 2019 stand fest: Der Donaueschinger, der aus Niedereschach stammt und in Mönchweiler als Mechaniker bei einer Maschinenbaufirma arbeitet, und die studierte Buchhalterin wollen zusammenleben.

Sprachinstitute mussten schließen

Am 20. Februar heiratete das Paar in Phuket, am 8. März landeten die Frischvermählten in Deutschland. Niparat reiste dabei mit einem Schengen-Visum, auch Touristenvisum, ein. "Natürlich stand da sofort der Ansatz, den Sprachnachweis anzugehen", sagt der Ehemann. Er möchte, dass seine Frau in Deutschland lernt, denn der Deutsch-Anfängerkurs sei in Thailand vielfach teurer als in Deutschland. Doch es kam Corona. Die Sprachinstitute mussten schließen. Und als sie wieder öffneten, hatten ältere Anmeldungen Vorrang und sind wegen der Abstandsregeln die Aufnahmekapazitäten geringer, so Schaumann. Im ganzen Landkreis habe er sich bemüht. Vergeblich. Und jetzt sind Schulferien. Ende Juni hatte sich in Neustadt ein Türchen aufgetan. Niparat setzte sich in den Unterricht. "Doch das Niveau des Kurses war zu hoch", erinnert er sich. Die Schaumanns gingen wieder nach Hause.

Jetzt, mit dem Ausreisedatum im Nacken und mit dem Wissen, dass die Familienversicherung der Krankenkasse endet, wenn Niparats Aufenthaltsstatus nicht geklärt ist, ist an Lernen nicht zu denken. Eine ganze Kiste voller Sprachbücher und Lernmaterialien steht auf einem Schränkchen im Wohnzimmer. Schaumann lernt mit seiner Frau. Es geht voran, auch mit der Tatsache, dass Niparat die lateinische Schrift lernen muss. Eine Prüfung lasse sich nur über ein Institut ablegen.

Keine Erlaubnis zu einer Arbeitstätigkeit

Die Stadt Donaueschingen nimmt in der Angelegenheit eine strenge Haltung ein. Der Redaktion liegt ein Schreiben vor, das vom Ausländeramt an den von den Schaumanns beauftragten Rechtsanwalt Oskar Hahn ging. Zunächst wurde dort bestätigt, dass weiter keine Erlaubnis zu einer Arbeitstätigkeit gegeben wird. Eine Nachholung des Visumverfahrens sei nicht möglich. Sobald das Schengen-Visum abläuft, habe Frau Schaumann den gleichen Rechtstitel wie jeder illegal in Deutschland lebende Ausländer. Sie sei deshalb mit Ablauf des 30. September ausreisepflichtig. Erst wenn ein A1-Sprachzertifikat vorliege, könne die Nachholung des Visumverfahrens in Betracht kommen.

Ebenfalls nicht in Frage komme eine Fiktionsbescheinigung, so die Aussage der Stadt. Für die Verlängerung von Aufenthaltstiteln können die Ausländerbehörden auf Antrag eine Fiktionsbescheinigung ausstellen und mit der Post zusenden, um Publikumsverkehr in den Behörden zu vermeiden. Durch diese Fiktionsbescheinigung gilt der Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt des Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde einschließlich der Erlaubnis zur Beschäftigung als fortbestehend, heißt es in einer Informationsschrift des Auswärtigen Amtes.

In einem Schreiben an das Ehepaar dämpft Rechtsanwalt Hahn die Hoffnungen auf einen Sieg vor Gericht. Die Chancen gegen das Ausländeramt vor Gericht vorzugehen, seien gering. Die beste Lösung wäre das rechtzeitige Sprachzertifikat. Zwar würde eine weitere coronabedingte Visumverlängerung die Situation verändern, aber dazu gebe es derzeit keine Signale.

Hoffnung liegt auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus

Sie fühle sich im Land ihres Mannes nicht willkommen, sagt seine Ehefrau traurig auf Englisch, der Sprache, in der sich beide verständigen. Gerold und Niparat Schaumann hoffen jetzt auf eine humanitäre Entscheidung: eine Verlängerung des Aufenthaltsstatus. "Es gibt doch für jedes Gesetz eine Ausnahme", so seine Klage. Und wenn seine Frau ausreisen muss? Sie dürfte dann erst mit dem A1-Zertifikat wieder einreisen, weiß Schaumann. Er will keine Trennung, er will auch seine Frau, die in Thailand alle Brücken abgebrochen hat, nicht in große finanzielle Unsicherheit schicken. "Dann gehe ich mit, mit allen beruflichen Konsequenzen", sagt er. Allerdings sei Thailand seit sechs Monaten coronabedingt abschottet. Und Direktflüge nach Thailand gebe es momentan nicht.

Ausländische Ehepartner müssen Deutschkenntnisse per Test nachweisen. Gefordert wird das Sprachniveau A1, die erste von sechs Stufen. Ziel ist es, sich auf ganz einfache Weise auf Deutsch verständigen zu können. Dazu gehört es, in Zeitungsartikeln Kernangaben zu verstehen, einfache Mitteilungen zu schreiben und kurze Erklärungen zu verstehen. Für das Zertifikat werden rund 160 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten benötigt, die Durchfallquote ist hoch, so die Anwort auf eine Anfrage der Linke-Fraktion 2019 im Bundestag.