Öffnen dürfen Campingplätze für Übernachtungen in Wohnwagen oder Wohnmobilen. Die Corona-Novelle gilt auch für den Riedsee-Campingplatz. Das Archivbild zeigt eine Situation im vergangenen Jahr. Foto: Wursthorn

Stadt stellt Freizeit-Rechtslage in Corona-Zeiten klar. Schwimmen bleibt weiter verboten.

Donaueschingen - Paddelboot fahren auf dem Riedsee ist erlaubt, Schwimmen dagegen ist verboten: Angesichts sich gegenseitig jagender Corona-Erleichterungen und teils unterschiedlicher Festsetzungen von Land und Kommunen hat die Stadt Donaueschingen auf Anfrage dieser Zeitung die Corona-Festsetzungen für das beliebte Freizeitareal auf Pfohrener Gemarkung klargestellt.

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Dabei sind schon die eingangs genannten Beispiele näher zu fassen. Demnach gilt das Schwimmverbot für den Freibadbereich des Riedsees und wird nach der Corona-Verordnung des Landes gehandhabt. Wo der Betrieb von Schwimm- und Hallenbädern weiter untersagt ist, gelte das auch für den Freibadbereich, sagt Stadt-Sprecherin Beatrix Grüninger.

Stadt verweist auf Corona-Verordnung

Untersagt ist der Betrieb von Campingplätzen bis auf zulässige Ausnahmen. Öffnen dürfen Campingplätze für Übernachtungen in Wohnwagen oder Wohnmobilen, soweit eine Selbstversorgung möglich ist ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen.

Siehe auch: Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Unabhängig davon sind Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich von der Schließung ausgenommen. Auch hier greift die Corona-Verordnung. "Diese beiden Lockerungen gelten auch für den Riedsee als Freizeitgebiet und Campingplatz", hebt Grüninger hervor.

Sport am See ist immer erlaubt

Unter Beachtung der Donaueschinger Polizeiverordnung bleiben viele Nutzungsmöglichkeiten im Freizeitzentrum Riedsee. Außerhalb des Freibadbereichs kann der See mit Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft befahren werden. Dazu gehören Ruder-, Tret, Paddel- und Segelboote. Unter Einhaltung der Corona-Kontaktbeschränkungen dürfen Besucher im Seeuferbereich alles machen, was die Rechtsordnung zulässt: spazieren gehen, Rad fahren, joggen oder sich ohne spezifische Tätigkeit aufhalten.

Das funktionierte unter den bisherigen Bedingungen, lobt Grüninger. Auch am Riedsee kontrolliere der Gemeindevollzugsdienst. "Erfreulich dabei ist, dass sich auch hier die Riedseebesucher weitgehend an die Corona bedingten Einschränkungen gehalten haben", so Grüninger.