Franz Knoblauch zeigt auf seine Dashcam im Auto. Diese läuft bei einer Autofahrt immer mit. Sie liefert auch den Hör-Beweis, dass er während einer Fahrt nicht mit dem Handy am Ohr telefoniert. Polizei und Bußgeldstelle der Stadtverwaltung glauben ihm nicht, obwohl der Stadt die Bilddateien vorliegen. Nun kommt es womöglich zum Prozess. Foto: Vollmer

Polizei-Aussage contra Videobeweis: Franz Knoblauch wehrt sich gegen Bußgeldbescheid.

Donaueschingen - Im Zweifel für den Angeklagten heißt es so schön vor Gericht, wenn Aussage gegen Aussage steht.

Anders sieht es aus, wenn ein Polizist eine illegale Beobachtung, etwa Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt, macht und der vermeintliche Delinquent das ihm Vorgeworfene bestreitet. Dann neigt sich Justizias Waage, denn des Beamten Wort wiegt da schwerer. Dagegen kämpft derzeit ein Donaueschinger mit juristischer Unterstützung. Dieser Kampf gegen die Staatsgewalt wäre wohl ein aussichtsloser, wäre da nicht ein technischer Beweis, der ihn entlastet und Schule machen könnte: die Aufnahme einer Bordkamera (Dashcam).

Eigentlich sind sie gute Nachbarn in der Lehenstraße: die Polizei und der Videothek-Betreiber Franz Knoblauch. Doch das Verhältnis ist nach einer Verkehrskontrolle gestört. Knoblauch soll auf seiner Fahrt zur Arbeit von Engen nach Donaueschingen bei der Durchfahrt Pfohrens mit dem Handy am Ohr telefoniert haben: 100 Euro und ein Punkt. "Das tut weh, vor allem, wenn man nicht telefoniert hat", versichert Knoblauch. Er habe sich wegen einer Hautirritation lediglich ständig an die Backe gefasst. Ein Telefon sei nicht im Spiel gewesen. Aber das wollte ihm die Beamtin, die ihm mit einem Kollegin im Auto gefolgt war und ihn letztlich gestoppt hatte, nicht glauben.

Auch ein Blick ins Gesprächsprotokoll habe sie nicht interessiert, man könne schließlich auch über Whatsapp telefonieren, wo es keine Gesprächsaufzeichnung gebe. Und dann fiel ihm seine Dashcam ein. "Die hat die ganze Fahrt aufgezeichnet, das Bild von der Straße und den Ton des Innenraums. Zu hören ist lediglich der Erzähler seines Hörbuchs. Hätte ich telefoniert, wäre ich darauf zu hören. Aber auch das hat die Beamtin nicht interessiert."

Die Rechnung kam dann von der Stadtverwaltung Donaueschingen. Mit Gebühren sind es 128,50 Euro. Damit ging er zu seinem Anwalt, Boris Zirlewagen in Singen. Und es folgte der Einspruch. Mit dabei vier Bilddateien, die die Kamera während der Fahrt vom Teilhof vor Pfohren bis zum Stopp durch die Polizei aufgezeichnet hat. Während der Fahrt ist eine Stimme zu hören. Nicht Knoblauchs, sondern jene des Erzählers aus dem Hörbuch von Chris Carters "Totenkünstler", sonst nichts. Und am Ende hört man ihn doch sprechen – mit der Polizeibeamtin, die mit ihm durchs offene Fahrerfenster spricht und ihm den Vorwurf erläutert und die Geldbuße und den Punkt ankündigt. Er widerspricht der Behauptung.

Der Einspruch wurde abgewiesen. Man hält an der Beobachtung und Aussage der Beamtin fest. Begründung: Er habe im Moment der Aufnahme beim Telefonieren vielleicht nur zugehört. Auch das verneint Knoblauch: "Sobald das Telefon, egal ob Whatsapp oder Telefonat, benutzt wird, stoppt die App mit dem Hörbuch die Übertragung." Dieses technische Detail war dem Anwalt in seinem Einspruch nicht bekannt. Er hat nochmals bei der Stadtverwaltung interveniert, rechnet nach Knoblauchs Angaben aber nicht mehr mit einer Reaktion.

Sollte er bis gestern, Freitag, nicht bezahlen, wird die Sache ein Fall fürs Amtsgericht. Dieses kann die Aufnahmen als Beweismittel zulassen, muss es aber nicht.

So funktionieren sie: Dashcams (Armaturen(brett)-Kamera) zeichnen mit der Linse das Geschehen vor der Windschutzscheibe auf. Parallel werden auch die Geräusche im Innenraum aufgezeichnet und nach einer gewissen Zeit wieder überspielt. Kracht es beispielsweise an einer Ampelkreuzung, sieht man anhand der Aufzeichnung sehr schnell, ob man bei Rot oder Grün gefahren ist.

Für die Rechtsprechung sind die Dashcams immer noch juristisches Neuland. Es gibt bereits Gerichtsfälle, die die Aufnahmen als Beweismittel zugelassen haben. Grundrechte von Personen dürfen durch die Aufnahmen aber nicht verletzt werden. Auch eine nachträgliche Veröffentlichung ist nicht erlaubt.

Das Amtsgericht in München hat beispielsweise bereits 2013 Aufnahmen als Beweismittel erlaubt und diese mit Bildern vom Unfallort (Stellung der beschädigten Fahrzeuge, Bremsspuren) gleichgestellt.

Deutlich erhöht wurden die Strafen für das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Es waren einmal 40 Euro, heute sind es hundert Euro und ein Punkt und noch teurer bei Gefährdung (150 Euro/ zwei Punkte) oder Sachbeschädigung (200 Euro/ zwei Punkte).

Der Grund ist die Vielzahl der Unfälle, verursacht durch abgelenkte Autofahrer. Nicht nur das Telefonieren ist strafbar, auch das Aufnehmen oder Halten des Geräts. Wird man wiederholt dabei erwischt, droht sogar ein Fahrverbot.

Bodycams werden aus der Not auch bei der Polizei immer beliebter, denn die Zahl der Übergriffe und Gewalt gegen Beamte hat stark zugenommen. So wurden in verschiedenen Bundesländern bereits Testläufe gestartet. Man erwartet, dass die Kameras sich positiv auf das Verhalten von Leuten bei Einsätzen auswirkt. Ab Mitte 2018 sollen im Land Polizisten mit Schulterkameras ausgestattet werden. (gvo/Quelle: bussgeldkatalog.org)