Fahrerflucht: Gericht verwirft Berufung

Donaueschingen / Konstanz. Nach einem nächtlichen Auffahrunfall auf der B 31 auf der Gemarkung Bräunlingen erließ die Staatsanwaltschaft Konstanz gegen einen 57-jährigen Autofahrer aus Löffingen einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht. Nachdem er Widerspruch eingelegt hatte, sprach das Amtsgericht Donaueschingen ihn aus Mangel an Beweisen von diesem Vorwurf frei.

Weil der Mann seine Personalien nicht hinterlassen hatte, wurde lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von 35 Euro verhängt. Die Staatsanwaltschaft legte vor dem Landgericht Konstanz Berufung gegen diese Entscheidung ein. Diese Berufung wurde jetzt verworfen. Es blieb auch nach einer neuen Beweisaufnahme nur bei der Geldbuße.

Vor einem Jahr waren insgesamt drei Fahrzeuge in die Karambolage ohne Personenschaden geraten. Sie fuhren gegen 22 Uhr in Richtung Donaueschingen durch den Tunnel, an dessen Ende eine Baustelle eingerichtet war. Die Abfahrt in Richtung Döggingen war gesperrt. Durch ein Bremsmanöver des Vordermanns fuhr ein 54-jähriger Mann aus Donaueschingen mit einem kleinen Lieferwagen auf.

Fast gleichzeitig, so der 54-Jährige, habe er "einen leichten Stoße von hinten" gespürt. Diesen soll der 57-jährigen Autofahrer verursacht haben. Nachdem der Lieferwagen-Fahrer den von ihm beim Vordermann angerichteten Schaden begutachtet hatte, prüfte er zusammen mit dem 57-jährigen Autofahrer die Rückseite seines Lieferwagens. Dabei habe er in seiner schwarzen Stoßstange eine Delle festgestellt, erklärte er. Am Auto des mutmaßlichen Verursachers habe man lediglich "ein paar schwarze Streifen" bemerkt. Das sagte auch der 57-Jährige jetzt so aus.

Für ihn war nur die Ursache eine andere: "Ich habe gar nichts gespürt davon, dass ich aufgefahren sein soll". Eher sei es ihm vorgekommen, als sei der Lieferwagen rückwärts gerollt. Auch habe der Fahrer zu ihm gesagt: "An Ihrem Auto ist ja eh’ nichts". Das habe er so verstanden, dass der sich selbst schuldig gefühlt habe. Und danach sei man sich einig gewesen: "Jeder macht seins". Dann habe sich der Mann mit einer Handbewegung wieder zum ersten Fahrzeug begeben. Dies habe er so verstanden, dass der Fall damit erledigt war. Deshalb sei er dann nach Hause gefahren. Welcher Art die Handbewegung war, konnte er nicht beschreiben.

Für den Fahrer des Lieferwagens stand fest, dass er den Schaden an seiner Stoßstange keinesfalls durch Zurücksetzen selbst verursacht hatte: "Für mich war klar, dass wir das noch klären müssen". Ob er dem Autofahrer das auch so kommuniziert hatte, bevor er wieder nach vorne gegangen war, wusste er nicht mehr: "Ich glaub nicht, dass ich was gesagt habe, ich dachte, der wartet schon", meinte er. Den Schaden hat er immer noch nicht reparieren lassen. Und auch den Kostenvoranschlag über 500 Euro brachte er nicht mit nach Konstanz zur Verhandlung.