Die BI kämpft weiter gegen die Windkraftpläne in Donaueschingen. (Symbolbild) Foto: dpa

Solarcomplex-Vorstand Bene Müller bezieht Stellung: "Vorwurf geht völlig an der Realität vorbei".

Donaueschingen - Nun richten sich die Blicke nach Freiburg: Wie wird das Verwaltungsgericht über den Eilantrag gegen die Rodungsgenehmigung auf der Länge entscheiden?

Davon hängt viel ab, denn Solarcomplex wird nach eigenen Angaben vorher nicht mit dem Roden anfangen. Deutschland sei ein Rechtsstaat – gegen so gut wie alle behördlichen Entscheidungen könnten Rechtsmittel eingelegt werden. "Das ist gut so, und das Bürgerunternehmen Solarcomplex spricht sich selbstverständlich dafür aus, dass Projekte kritisch begleitet werden und auch rechtlich geprüft werden können", sagt Solarcomplex-Vorstand Bene Müller. Wenn der Windpark Länge nun realisiert werde, sei ein langes und intensives Genehmigungsverfahren beendet. Doch: "Hierbei von einer Ökodiktatur zu sprechen, geht völlig an der Realität vorbei", so Müller.

Wenn die Bürgerinitiative bemängele, dass nun seitens des Regierungspräsidiums Freiburg und des Landratsamtes Schwarzwald-Baar Entscheidungen getroffen würden, bevor die Petitionen entschieden sind, so sollte sie auch ihr eigenes Handeln einer kritischen Betrachtung unterziehen. "Im vorliegenden Fall wurde seitens der BI das Petitionsrecht bewusst instrumentalisiert und die Akteure der BI müssen sich fragen lassen, ob sie dieses Recht nicht nur gebraucht, sondern auch missbraucht haben", unterstricht Müller.

Im Monatsrhythmus neue Petitionen

Wäre es bei der ersten Petition von April 2017 geblieben, hätte der zuständige Petitionsausschuss des Landtags darüber schon längst entscheiden können. "In der Annahme, das Projekt beliebig lange blockieren zu können – und es so wirtschaftlich auszuhungern – wurden hier aber nahezu im Monatsrhythmus neue Petitionen nachgeschoben", kritisiert der Vorstand. Denn jede Petition müsse wieder aufs Neue von den jeweils zuständigen Ministerien fachlich aufgearbeitet und für die Mitglieder des Petitionsausschuss vorbereitet werden.

Komplett außer Acht bleibe in dieser "unnötig aufgeheizten Debatte", dass ein Antragsteller bei Vorliegen aller Genehmigungsgründe und dem Einhalten aller Vorgaben auch einen Rechtsanspruch hat, eine Genehmigung ausgesprochen zu bekommen. Auch das kennzeichnet einen Rechtsstaat. Die Kritikpunkte der Bürgerinitiative könne man in einzelnen Punkten teilen oder auch nicht. "Sich am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens als Opfer einer Ökodiktatur zu stilisieren, ist jedoch absolut inakzeptabel." Jetzt sei es an der Zeit, sich dem Thema konstruktiv zu stellen. Die Länge sei ein guter Windenergiestandort, die Abstände zur Wohnbebauung wären großzügig. Und: "Das Projekt ist ein wichtiger und sinnvoller Beitrag zur regionalen Energiewende", sagt der Solarcomplex-Vorstand Bene Müller.