Hunde im Grünen, die sich wohl fühlen – auch mit Leine. Noch schöner ist es für die Vierbeiner freilich, wenn sie sich in der Natur komplett frei bewegen können. Foto: Hahnel Foto: Schwarzwälder-Bote

Im Stadtplan könnten Freiflächen ausgewiesen werden  /  Mindestabstand zur Bebauung spielt eine Rolle

Von Florian Hahnel

Donaueschingen. Zur Leinenpflicht (wir berichteten) könnte es zumindest in absehbarer Zeit eine Flächenkennzeichnung geben. Der Thematik will man sich verwaltungsintern annehmen, denkbar wäre, dass auf dem Stadtplan ausgewiesen wird, auf welche Freiflächen Hunde abgeleint werden dürfen.

Tobias Butsch will sich seitens der kommunalen "Zentralen Steuerung" mit den Kollegen vom Bauamt unterhalten, versprechen könne er nichts.

"Sollte eine Kennzeichnung bejaht werden, dürfte es bis zu deren Ausfertigung noch einige Wochen dauern", so Butsch. Wie berichtet, ist in Sachen Leinenpflicht maßgebend, wo der städtische Innen- in den Außenbereich übergeht, "draußen" dürfen Hunde prinzipiell abgeleint und laufen gelassen werden – sofern sie eine Person begleitet, die durch Zuruf auf sie einwirken kann.

Auf den ersten Blick scheint die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich über die "geschlossene Bebauung" offensichtlich zu sein, ausreichend detailliert ist dies nicht – allemal nicht, wenn der Hund zugebissen hat und Verletzungen zu beklagen sind. Deshalb das mögliche Brainstorming im Rathaus – in der Folge könnte auch endlich klar werden, ob der Vierbeiner südlich des Panoramaweges zwischen Allmendshofener Ehrenfriedhof und "Blenklepass" seine Freiheit genießen darf.

Dass die meisten Hunde verbal nicht zu zügeln sind, wenn sie etwa ihrem Jagdtrieb folgen oder ein Revier verteidigen, steht auf einem anderen Blatt. Auch bei einer klaren Definition des kommunalen Außenbereichs ist der Hundehalter vollumfänglich in der Pflicht und in der Haftung – dazu gibt es zig "Geschichten", allein in den vergangenen zwei Jahren.

Interessant könnte bei Grenzziehungen noch sein, ob eventuell ein Mindestabstand zur Bebauung eingehalten werden muss. Das beduetet beispielsweise fünf Meter im Außenbereich, Hund abgeleint. 20 Meter entfernt in der Gegenrichtung, und eben noch im Innenbereich, tritt ein kleines Kind hervor und wird vo dem m Vierbeiner aus welchem Grund auch immer angegriffen...Was geschieht dann?