Sind rund um Donaueschingen – wie auf diesem Foto aus dem Jahr 2015 in Überlingen – Bettlerbanden unterwegs? Das scheint laut Behörden nicht der Fall zu sein. Foto: Hilser Foto: Schwarzwälder Bote

Bettler: Laut Polizei und Stadtverwaltung handelt es sich um Einzelfälle / Von Banden nichts bekannt

Donaueschingen/Hüfingen/Bräunlingen (jsi). Ist im Städtedreieck eine Bettlerbande unterwegs? Vermuten lassen das zumindest Beiträge von Facebook-Nutzern in der Gruppe "Donaueschingen & Hüfingen & Bräunlingen". So schreibt eine Person am 24. November, dass in Allmendshofen ein vermeintlicher Paketbote geklingelt haben soll. Als die Tür geöffnet wurde, soll aber jemand um Geld gebettelt haben. Einige Tage zuvor fragte ein anderer Nutzer: "Haben bei euch auch seltsame Leute geklingelt und um Geld gefragt?" In der Jakobstraße in Hüfingen soll ihm zufolge eine Frau geklingelt haben. Zuvor seien außerdem Passanten auf der Straße angehalten worden.

Laut Polizei gibt es keine Bettlerbanden in Donaueschingen und Umgebung, teilt Sprecher Jörg Kluge mit.

Was Beamte im Allgemeinen überhaupt gegen Bettler tun können? Kluge erklärt: "Auf privatem Gelände können sich Wohnungs- und Hausbesitzer auf ihr Hausrecht berufen. Kommen Personen der Aufforderung nicht nach, das Areal zu verlassen, liegt ein Hausfriedensbruch vor." Am Klingeln an einer Tür dagegen könne man jemanden rechtlich nicht wirklich hindern. "Beim Betteln im öffentlichen Raum kommt es primär auf die geltende Stadtverordnung an", sagt der Polizeisprecher. Erfahrungsgemäß sei es so, dass sich Bettler aus dem Staub machten, sobald sich eine Kontrolle anbahne.

Rathaussprecherin Beatrix Grüninger sagt, dass bei der Donaueschinger Stadtverwaltung bislang kein Hinweis auf organisierte Bettlerbanden eingegangen sei. Es gebe immer wieder einzelne Personen, die betteln, was in Deutschland grundsätzlich erlaubt sei. Aber auch Bettler müssten sich an bestimmte Regeln halten. So seien nach der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Stadt folgende Arten von Betteln auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen untersagt: besonders aufdringliches Betteln, die körperliche Nähe suchendes Betteln sowie Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns. Grüninger: "Entsprechende Vergehen im öffentlichen Raum werden, soweit möglich, vom Amt Öffentliche Ordnung verfolgt."