Im Prozess um drei angeklagte Sexualstraftaten eines 48-jährigen Mannes aus Donaueschingen an seiner damals 14-jährigen geistig behinderten Stieftochter haben einige Zeugen am Mittwoch die Glaubwürdigkeit des Tat­opfers untermauert. (Symbolfoto) Foto: Liebau

Prozess um Sexualstraftaten: Beschuldigter vermutet "Racheakt". Zeugen untermauern vor Gericht Glaubwürdigkeit der Stieftochter .

Donaueschingen / Konstanz - Im Prozess um drei angeklagte Sexualstraftaten eines 48-jährigen Mannes aus Donaueschingen an seiner damals 14-jährigen geistig behinderten Stieftochter haben einige Zeugen am Mittwoch die Glaubwürdigkeit des Tatopfers untermauert.

Wie berichtet, bestreitet der Angeklagte die Tatvorwürfe vor dem Landgericht Konstanz. Sein Verteidiger geht von einer hohen Beeinflussbarkeit des Mädchens, insbesondere durch die nicht professionellen Befrager, aus, und hält ihre Angaben für nicht glaubwürdig. Einer Psychologin, die das Mädchen anders begutachtet hat, warf er unprofessionelles Vorgehen vor.

Auf die Frage des Gerichts an den Angeklagten, wie er sich die angeblich falschen Vorwürfe der Stieftochter erkläre, vermutete dieser eine Art Racheakt. Das Verhältnis zu ihr beschrieb er als äußerst gespannt. Das Mädchen habe sich ihm gegenüber aggressiv und renitent verhalten, behauptete der Beschuldigte.

Eine Betreuerin, die nahezu täglich in der Familie verkehrte, rückte dieses Bild gestern zurecht. Ihr und ihren Kolleginnen gegenüber sei das Mädchen nie so aufgetreten. Vielmehr habe es eine ganz emotionale, offene Wesensart gezeigt. Auf die Glaubwürdigkeit bezogen meinte sie, das Mädchen sei aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage, sich zu verstellen.

Eine 79-jährige enge Bekannte der Familie bezeichnete den Angeklagten als uninteressierten und wenig bis gar nicht für seine Kinder und Stiefkinder engagierten Mann. Er habe "vor allem das Kindergeld eingesteckt", meinte sie. Als seine Frau ins Krankenhaus musste, habe sie sie gebeten, die Kinder bei sich übernachten zu lassen. Der Mutter habe am Herzen gelegen, dass ihr Mann nicht mit der ältesten Stieftochter zusammen in der Wohnung bleibe. Genau an jenem Abend soll es zu einem sexuellen Übergriff des Angeklagten auf das Mädchen gekommen sein. Als eine Ärztin die Jugendliche am nächsten Tag untersuchte, soll sie dieser von zwei weiteren Vergewaltigungen durch den Stiefvater berichtet haben. Der Prozess wird fortgesetzt.