Vor dem Landgericht Konstanz wird weiter ein Raub verhandelt, der sich auf dem Gelände der Erstaufnahmestelle abgespielt habe soll. Foto: Heuser

Zeuge entlastet Angeklagten. Raubvorwurf nicht bestätigt. Angebliches Opfer provozierte oft.

Donaueschingen - Im Berufungsverfahren um eine schwere räuberische Erpressung mit gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Konstanz hat ein Zeuge den 23-jährigen Angeklagten entlastet.

Der Flüchtling aus Gambia soll vor einem Jahr einen Mitbewohner der Asylunterkunft in Donaueschingen mit Pfefferspray schwer verletzt und ihm das Handy geraubt haben. Der Mitbewohner hatte behauptet, er habe durch die Reizgasattacke schwere Verletzungen im Gesicht und an den Augen erlitten. Grund für die Auseinandersetzung sei gewesen, dass er dem 23-Jährige keine Zigarette geben wollte. Das Handy habe er aber kurz danach wiederbekommen.

Das Amtsgericht Villingen verurteilte den Mann aus Gambia Ende vorigen Jahres zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Dagegen legten sowohl dessen Anwältin als auch die Staatsanwaltschaft Berufung vor dem Landgericht Konstanz ein. Die Berufungsverhandlung hat bereits in der vorigen Woche begonnen. Weil das mutmaßliche Tatopfer nicht zu seiner Zeugenaussage in Konstanz erschienen war, kam es jetzt zu einem zweiten Verhandlungstag. Der Mann sollte von der Polizei gebracht werden, die ihn aber an seinem jetzigen Aufenthaltsort nicht antraf. Nun soll er Ende Juli vernommen werden. Das Gericht konnte jetzt aber einen 45-jährigen Securitiy-Mann befragen, der damals Dienst hatte, und der einige wichtige Angaben zur Sache machte.

Der Angeklagte hatte den Raubvorwurf immer abgestritten. Nach zunächst völlig widersprüchlichen Angaben behauptete er am ersten Verhandlungstag, er habe das Pfefferspray aus Notwehr eingesetzt, weil der Landsmann ihn geschlagen habe. Dabei sei das Handy zu Boden gefallen und er habe es an sich genommen, um es vor dem wütenden Mann in Sicherheit zu bringen. Nie habe er einen schweren Raub im Sinn gehabt. Der 45-jährige Security-Mann berichtete, der mutmaßlich Geschädigte habe sich damals bei ihm über den Angeklagten beschwert und behauptet, dieser habe ihn mit Reizgas besprüht. Von einem gestohlenen Handy habe er gar nichts gesagt. Auch habe er keine Verletzung an dem Mann bemerkt. Wäre dieser verletzt gewesen, hätten er und seine Kollegen nicht nur die Polizei, sondern auch einen Krankenwagen gerufen.

Über den 23-jährigen Angeklagten sagte er: "Er war nie ein schlechter Junge." Mit ihm habe es noch nie Ärger gegeben, wohl aber mit dem mutmaßlichen Tatopfer. Dieser Mann habe andere "ein bisschen respektlos behandelt" und sei "arrogant". Mehrmals schon habe er Ärger provoziert und man habe eingreifen müssen. Nach der Vernehmung des 45-jährigen Zeugen wurde der Angeklagte wieder ins Gefängnis gebracht. Er sitzt wegen dieser Sache seit fast zehn Monaten in Untersuchungshaft.