Für Rätselraten und Verdruss sorgt die Verkehrsregelung, welche die Einfahrt von der Karlstraße her verbietet, aber mit Parkflächen in direkter Nähe lockt. Foto: Wursthorn

Parksituation hinter Verkehrsschild ist diffus. Moltkestraße keine Einbahnstraße.

Donaueschingen - Eine allgemeine Unsicherheit, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und eine ganz vorsichtige Eingewöhnung begleiten das seit Ende April geltende neue Verkehrskonzept in der Innenstadt.

Erschwert wird diese Phase durch mündlich ausgesprochene Konzessionen, die so gar nicht passen zu den jüngst aufgestellten Verkehrsschildern. Etwa an der Ecke Karlstraße – Moltkestraße. Hier verbietet das runde Vorschriftzeichen 267 – weißer Querbalken auf rotem Grund – die Einfahrt. Was kaum jemand weiß: Das Schild schließt zwar in den meisten Fällen eine Einbahnstraßenregelung ab, aber eben nicht immer.

Die Moltkestraße ist entgegen der landläufigen Meinung keine Einbahnstraße. Wer sie zwischen Pfohrener und Karlstraße befährt, bekommt zwar auf Höhe der Humboldtstraße das Abbiegen nach links verboten, doch im weiteren Verlauf entpuppt sich die enge Straße als relativ normale Verbindung. Spätestens, wenn man an der Bismarckstraße Vorfahrt gewähren muss, verflüchtigt sich der Eindruck, man befahre eine Einbahnstraße.

Die Rechtsunsicherheit jedoch manifestiert sich wenige Meter hinter dem Verbotsschild. Hier sind den ganzen Tag über die meisten von drei dort eingezeichneten Parkplätzen von Fahrzeugen belegt. So weit, so gut. Nur: Die Beschilderung ist nur von in Richtung Karlstraße fahrenden Autofahrern zu sehen, geparkt wird aber in Gegenrichtung: So wie es eben in Zeiten vor dem neuen Verkehrskonzept üblich war.

Es schon aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht anzunehmen, dass die Fahrzeuge mit viel Mühe auf der Moltkestraße in die jetzige Parkrichtung gewendet wurden. Eigentlich. Zudem werden in der Stadt Beobachtungen kolportiert, dass Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes die Autofahrer entsprechend in Richtung der Parkflächen bugsiert hätten. "Das kann auf keinen Fall gewesen sein", kontert Stadtsprecherin Beatrix Grüninger kategorisch. Die Mitarbeiter hätten lediglich Verkehrsteilnehmern Auskunft gegeben, dass – nach vormaligem Wenden – innerhalb der Moltkestraße bergwärts gefahren und geparkt werden darf. Im Übrigen hätten die Bediensteten des Gemeindevollzugsdienstes gar nicht die Berechtigung, durch mündliche Anweisung die Diktion des Schildes aufzuheben.

Nun bleibt die Ratlosigkeit. "Prinzipiell kann innerhalb der Moltkestraße gewendet und bergwärts gefahren und geparkt werden", präzisiert die Rathaussprecherin. Deshalb dürfen die geparkten Fahrzeuge bergauf weiterfahren. Ein mühevoller Wendevorgang – man muss sich nur vorstellen, ein Kleintransporter parkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite – bleibt ihnen in dieser Situation erspart. Immerhin.

Was bleibt, ist die Unsicherheit. Die zur Fahrprüfung gepaukten Verkehrsregeln helfen offenbar in der Donaueschinger Innenstadt nicht immer weiter: siehe die Mär von der Einbahnstraße. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die neue Rechts-vor-links-Regelung an der Abzweigung zwischen Karlstraße und Schulstraße.

Beim Vorschriftszeichen 267 darf man niemals hineinfahren. Zusätzlich sollte man auf die Fahrzeuge achten, die aus der Straße herausfahren können. Zusatzschilder, an der Ecke Karlstraße – Moltkestraße ist die Einfahrt für Fahrräder frei, müssen beachtet werden. Bei Missachtung wird ein Bußgeld verhängt. Es beträgt zwischen 15 und 20 Euro.