Die Verkehrsfreigabe des Donaueschinger Pferde-Kreisel erfolgte 1992. Bis zur EU-Richtlinie 2006/96EG gab es keinen Grund, die beiden Pferde als Risikofaktor für den Straßenverkehr einzustufen. Das Regierungspräsidium macht jetzt Druck. Foto: Limberger

Regierungspräsidium sieht derzeit keine Möglichkeiten für Anerkennung eines Bestandsschutzes.

Donaueschingen - Im vergangenen Dezember erst hatte das Regierungspräsidium der Stadt Donaueschingen die Einschätzung zum Pferde-Kreisel übersandt, nun teilt die Freiburger Behörde Mitte Januar mit, dass ein Bestandsschutz wohl nicht ausgesprochen werden könne.

Der Donaueschinger Pferde-Kreisel war mit der EU-Richtlinie 2006/96EG schon länger ins Visier des Regierungspräsidiums gerückt und Freiburg hatte bereits im Juli 2012 auf eine Lösung "im guten Einvernehmen" gedrängt. Kernfrage damals schon: Müssen die beiden Pferde weg?

Aus Sicht des Regierungspräsidums sind sie eine Gefahr und die Behörde spricht inzwischen eine deutliche Sprache und sieht derzeit keine Möglichkeit, die eine Verkehrssicherheit beim Status Quo gewährleistet. Dies, obwohl sich statistisch gesehen von März 2003 bis April 2012 lediglich 28 Unfälle dort ereignet hatten, davon 15 beim Ein- und Abbiegen und somit ein Zusammenhang mit der Ablenkung durch die kunstvollen Statuen nicht herzuleiten ist.

Das Regierungspräsidium teilt nun in dem jüngsten Schreiben obendrein auch noch mit, dass sich bei künftigen Unfällen unter dem Aspekt der Verkehsrsicherungspflichten sogar haftungs- und strafrechtliche Verantwortlichkeiten ergeben.

Die Abteilung Straßenwesen und Verkehr untermauert dies mit dem Hinweis, dass sich bundesweit vor allem bei Außerortsanlagen die schweren Unfälle häufen und das Land die Aktion "Zero" eingeleitet habe.

Zwar begrüßt das Regierungspräsidium die Beauftragung eines Sicherheitsaudits durch die Stadt, verbindliche Aussagen könnten jedoch frühestens nach Erscheinen der Empfehlungen zum Bestandsaudit nach den Vorgaben der Forschungsgesellschaft für Straßenverkehr Mitte 2013 gemacht werden.

Das Sigmaringer Gutachterbüro, das die Stadt beauftragte, kommt hingegen für den mit 18 000 Fahrzeugen täglich stark frequentieren Knotenpunkt an der Pfohrener Straße zu dem Schluss, dass die Pferdeskulptur grundsätzlich als starres Hindernis zu werten sei.

Bei einer Außerortslage wäre diese auch zu beseitigen. Da aber die Anlage in Ortsrandlage jedoch eindeutig innerhalb der geschlossenen Ortschaft liege, sei deshalb auch eine gesonderte Prüfung vorzunehmen. Festzustellen sei, dass eine frühzeitige Erkennbarkeit gewährleistet sei und bei einer dort vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung kein erhöhtes Sicherheitsrisiko auszumachen ist. Auch die Mittelinsel bedürften keiner Änderung.

Das Büro empfiehlt zur besseren Erkennbarkeit in der Nacht die Anbringung von Bordsteinglasmarken und zur Kontrolle der Geschwindigkeiten eine stationäre Überwachnungsanlage.