Wie jetzt? Und wer zuerst? Nahe der Stadtkirche waren viele Autofahrer anfangs verwirrt über die neue Rechts-vor-links-Regelung. Die Stadt stellt einige besonders kritische Stellen jetzt auf den Prüfstand. Foto: Maier

Franz Gruler von der Verkehrswacht äußert sich zur viel diskutierten neuen Verkehrsregelung.

Donaueschingen - Die Diskussion um Sinn und Unsinn der neuen Verkehrsregelung in der Donaueschinger Innenstadt geht unvermindert weiter. Nach der Jungen Union meldet sich jetzt Franz Gruler zu Wort, der Vorsitzende der Verkehrswacht Donaueschingen-Baar/Bregtal. Die Junge Union hatte Ende der vergangenen Woche die Einführung der Tempo-30-Regelung in der gesamten Donaueschinger Innenstadt grundsätzlich befürwortet.

Kritik übte der Nachwuchsverein der CDU derweil an der Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses, insbesondere an der mitunter verwirrenden Ausweisung der mit dem Tempo 30 einhergehenden Rechts-vor-links-Regel (wir berichteten). Dazu schreibt Gruler: "Natürlich freut es einen langjährigen Kommunalpolitiker, wenn ›seine Jugend‹ sich bei Stadt-Themen zu Wort meldet. Insgesamt sieht auch die Junge Union einen Vorteil in der Tempo-30-Regelung für die Innenstadt, weil dadurch der Verkehr langsamer und somit sicherer wird.

Gemeinderat und Verwaltung wollten mit dieser Regelung aber auch erreichen, dass reiner Durchgangsverkehr künftig andere Wege sucht. Beanstandet wurden von der JU die von der Stadt aufgestellten Schilder "generell rechts vor links". Dieses kann man zwar so sehen, muss aber dabei bedenken, dass keine Stadt die Straßenverkehrsordnung außer Kraft setzen kann. Beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereiches wie an der Irmastraße oder am Rathausplatz in die Lehenstraße und Villinger Straße gilt Paragraf 10 der Straßenverkehrsordnung, wonach die diesen Bereich verlassenden Fahrzeugführer sich so zu verhalten haben, dass die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Nur kann und konnte die Stadt solche Situationen nicht auf einem Schild darstellen. Sicher ist richtig, dass die Verwaltung mit gut sichtbaren Schildern auf die Veränderungen hingewiesen hat. Diese Regelung gilt übrigens auch für Radfahrer, wenn sie den verkehrsberuhigten Bereich in der Karlstraße an der Einmündung Max-Egon-Straße verlassen, zudem gilt dort rechts vor links. Wenn die Stadt als Verkehrsbehörde eine so stark eingreifende Maßnahme trifft wie der 30er-Zone, wird es immer Nachjustierungen geben.

Diesbezüglich hat sich der Vorstand der Verkehrswacht auch schon mit der Verwaltung besprochen. Nur sollte man da wirklich nicht drängeln, sondern in Ruhe die Dinge beobachten und erst dann handeln." Tatsächlich soll es, wie berichtet, Nachbesserungen an der seit 1. Juni geltenden Verkehrsregelung geben. Der Gemeinderat wird in der ersten Sitzung nach der Sommerpause über dem Thema brüten. Insbesondere an einigen Kreuzungen wie nahe der Kirche St. Johann/Karlstraße könnte die Rechts-vor-links-Regelung zugunsten der alten Vorfahrtsregel möglicherweise wieder aufgehoben werden.