Die Beteiligten trafen sich zum zweiten Mal vor dem Amtsgericht Donaueschingen. (Symbolfoto) Foto: dpa

Wenn der Mitmieter in Handschellen abgeführt wird. Schädigung des Hausfriedens nicht erwiesen.

Donaueschingen - Wenn um vier Uhr in der Frühe ein Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnungstür mittels Sprengladung öffnet, bleibt das der Hausgemeinschaft nicht verborgen. Fraglich ist aber, ob dieser Vorfall den häuslichen Frieden in dem von sechs Parteien bewohnten Anwesen so stark beeinträchtigt, dass dies die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses nach sich zieht, wie es ein Ehepaar aus Donaueschingen als Eigentümer der Gesamtimmobilie sah.

Jetzt sind Mietstreitigkeiten an sich noch kein Anlass für öffentliches Interesse. Wenn aber nach der unkonventionellen Türöffnung ein Mitangeklagter im derzeit in Konstanz geführten sogenannten Mafia-Prozesses in Handschellen aus der Wohnung geführt wird, ist das anders. Nicolo M. sitzt seit dem Polizeieinsatz im Juli 2017 in Untersuchungshaft. Mitunterzeichnerin des seit 2015 gültigen Mietvertrags ist Frau A. Sie lebt mit zwei Kindern weiter in der Wohnung.

So trafen sich die Beteiligten zum zweiten Mal vor dem Amtsgericht Donaueschingen. Unter Vorsitz von Richterin Katja Miller ging es in einem Beweistermin am Ende in Richtung eines Kompromissvorschlags. Nach den Aussagen des vorgeladenen Zeugen R. meinte die Richterin, ein von diesem übermittelter Aufhebungsvertrag zum Mietverhältnis sei ihrer Einschätzung nach nicht zustande gekommen. Steffen Graf, Anwalt des Vermieterehepaars, meinte dagegen, R. habe durchaus im Auftrag der Mieter gehandelt.

Kompromiss gefunden

Miller zeigte in der Folge die Möglichkeiten einer fristlosen wie einer ordentlichen Kündigung auf. Bei letzterer Form müsste die nachhaltige Schädigung des Hausfriedens erwiesen sein. Dazu müsste die Klägerseite für Zeugenaussagen aus dem Haus beibringen. Selbst bei entsprechenden Aussagen sei ein Beweis, der Hausfrieden liege dauerhaft schief, nicht automatisch erbracht. Auch ein einmaliger SEK-Einsatzes samt nächtlicher Unruhe erlaube mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung eher keinen harten Schnitt.

Rechtsanwalt Bernd Behnke, in Konstanz Rechtsbeistand von Nicolo M., skizzierte den SEK-Einsatz als überobligatorisch. Die Ermittler hätten damals nichts gefunden. Im aktuellen Mietstreit treffe es mit Frau A. die Falsche, der Störenfried sei M. Der alleinerziehenden Mutter dürfte es schwerfallen, eine neue Bleibe zu finden. Sie fühle sich in ihrer Wohnung wohl, die Miete werde regelmäßig bezahlt, weitere Vorkommnisse gab es nicht.

Ein von Behnke gezimmerter Kompromiss sah vor, das Mietverhältnis mit A. fortzuführen und M. sowohl vom Wohn- und Besuchsrecht auszuschließen. Dazu bräuchte der Anwalt eine schriftliche Zusage seines Mandanten. Am 19. Februar treffen sich die Parteien zum Verkündigungstermin. Bis dahin kann die Klägerseite noch die Zeugen-Option auf den Weg bringen.