Das Amtsgericht hielt es für erwiesen, dass der Vater von drei Mädchen und zwei Jungen zumindest eine seiner Töchter im Rahmen demütigender "Hygienekontrollen" regelmäßig sexuell missbraucht hat. Foto: SB-Archiv

10.000 Euro Geldbuße: 65-Jähriger geht gegen Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs an.

Donaueschingen/Konstanz - Im Oktober 2010 verurteilte das Amtsgericht Donaueschingen einen heute 65-jährigen ehemaligen Grundschullehrer wegen sexuellen Missbrauchs in 172 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Als Auflage sollte er 10.000 Euro Geldbuße zahlen. Gegen dieses Urteil sind sowohl der Angeklagte als auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Konstanz in Berufung gegangen. Ein Urteil wird für Ende nächster Woche erwartet.

Das Amtsgericht hielt es für erwiesen, dass der Vater von drei Mädchen und zwei Jungen zumindest eine seiner Töchter im Rahmen demütigender "Hygienekontrollen" zwischen 1989 und 1992 regelmäßig sexuell missbraucht hat. Das Kind war damals zwischen sieben und neun Jahre alt.

Außerdem habe er das Mädchen und seine Schwestern beim abendlichen Vorlesen im Schritt unter dem Nachthemd "befingert". Der Angeklagte räumte ein, dass seine Kinder sich jeden Abend nach dem Waschen splitternackt der Reihe nach im Wohnzimmer aufstellen mussten, wo die Eltern sie auf dem Sofa sitzend "Riechkontrollen" unterzogen hätten.

Auch an den intimsten Stellen sei dann von ihm gerochen worden, wobei die Kinder in entwürdigendster Weise posieren mussten. "Ich wollte Seife riechen", bekräftigte der Angeklagte gestern mehrmals.

Kontrollen im Intimbereich

Grund für die Prozedur sei gewesen, "dass gerade Lehrerkinder nicht stinken dürfen". Zum Teil soll der Angeklagte die Mädchen bis zu vier Mal zu "Nachbesserungen" ins Bad zurückgeschickt haben, um die Kontrollen im Intimbereich mehrmals durchführen zu können. Auch bei anderen Gelegenheiten soll der bei seinen Töchtern jeweils Grenzen zur Strafbarkeit im Sinne eines sexuellen Missbrauchs überschritten haben. Wenn die Kindern "trotzten", seien sie mit Fäusten, Gürteln, Kochlöffeln oder anderen Gegenständen geschlagen worden, so dass sie am ganzen Körper Hämatome aufgewiesen hätten, heißt es im Urteil des Amtsgerichts.

Um die Misshandlungen zu vertuschen habe das in der katholischen Kirchengemeinde seines Heimatortes sehr engagierte Lehrerehepaar den Kindern Entschuldigungen für den Sportunterricht geschrieben. Dass die Familie in einer völlig "vermüllten" Wohnung nahe an der Verwahrlosung lebte, fiel offensichtlich niemandem auf.

Vor drei Jahren brachten die inzwischen erwachsenen Kinder die Vorfälle zur Anzeige. Sie sind zum Teil noch heute in Therapie. Der Angeklagte meinte dazu: "es war erziehungsmäßig katastrophal, aber nie etwas Sexuelles". Das Berufungsurteil wird für Ende nächster Woche erwartet. Da auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, könnte die Strafe jetzt auch höher ausfallen