Windpark: Vor-Ort-Termin am 12. März / Brief von Untersteller

Schwarzwald-Baar-Kreis (fsk). "Zeitlichen Druck" führt Umweltminister Franz Untersteller als Begründung dafür an, dass mit den Rodungsarbeiten in Bezug auf den Windpark Länge bereits begonnnen wurde. Unterdessen hat der Petitionsausschuss des Landtags am Donnerstag beschlossen, am 12. März einen Termin vor Ort in Blumberg/Donaueschingen wahrzunehmen.

"Der Petitionsausschuss will Bürgern Gelegenheit geben, ihre Fragen bezüglich des Genehmigungsverfahrens des Windparks ›Länge‹ stellen zu können", so die Vorsitzende Beate Böhlen (Grüne). Als Gesprächspartner stehen neben den Mitgliedern des Petitionsausschusses aller Fraktionen auch Vertreter der am Verfahren beteiligten Ministerien bereit.

Insgesamt zwei Petitionen wenden sich gegen den Bau des Windparks "Länge", der zwölf Windkraftanlagen vorsieht.

Vor wenigen Tagen begannen die Rodungen. Normalerweise wird der Vollzug von Maßnahmen, solange eine Petition anhängig ist, ausgesetzt. Dass davon ausnahmsweise abgewichen wurde, lag laut Böhlen vorwiegend an der arten- und naturschutzrechtlichen Vorgabe, Rodungen bis spätestens Ende Februar vorzunehmen. Zwei Gerichtsurteile – des Verwaltungsgerichts Freiburg sowie des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim – bestätigten die Entscheidung der Naturschutzbehörde.

"Eine Verwaltung muss stets rechtssicher handeln" begründet Untersteller die Tatsache, dass die Entscheidungen zur Realisierung des Windparks Länge bereits erteilt wurden, "obwohl die im vergangenen Jahr eingereichte Petition vom Petitionsausschuss des Landtags noch nicht behandelt wurde". In einem ausführlichen offenen Brief an die Bürgerinitiative zum Schutz des Hochschwarzwaldes erklärt der Minister, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Windkraftprojekten "langwierig und komplex seien, weil verschiedene kommunale Stellen und Behörden berücksichtigt werden müssten. "Im April vergangenen Jahres ging Ihre erste Petition ein, weitere zwölf Schreiben Ihrerseits folgten. Mein Ministerium hat im Januar dieses Jahres seine Stellungnahme dazu abgegeben, nachdem wir zu jedem neuen Einwand beim Regierungspräsidium Freiburg eine Stellungnahme abgegeben hatten." Ausnahmen vom "Stillhalteabkommen", einer seit Jahrzehnten bestehenden freiwilligen Übereinkunft zwischen Landtag und Landesregierung, in der vereinbart ist, "dass die Maßnahme, gegen die sich die Petition richtet, von der Verwaltung bis zur Entscheidung über die Petition im Grundsatz nicht vollzogen wird", seien zulässig.

Dies vor allem dann, wenn "überwiegende Interessen der Allgemeinheit der Verzögerung entgegenstehen." "Nachdem Ihre Petition seit Anfang April 2017 bis jetzt fortlaufend ergänzt wurde und deshalb im Petitionsausschuss noch nicht behandelt werden konnte, ist im Hinblick auf die anstehenden Rodungsarbeiten zeitlicher Druck entstanden", so Untersteller. Der Minister bittet um Verständnis und weist darauf hin, dass der Rechtsweg offen stehe.