Lamin Drammeh (zweiter von rechts) im Kreise seiner Kollegen an der Produktionslinie (von links) Rebecca Elsäßer, Selwa Binder, Ralph Bäuerle und Sanna Dampha. Bei B+B Thermo-Technik sind seine Integrationsbemühungen und seine Arbeit hoch angesehen. Dennoch muss Drammeh Deutschland verlassen. Foto: B+B Thermotechnik Foto: Schwarzwälder Bote

Abschiebung: Lamin Drammeh aus Ghana soll trotz erfolgreicher Integration Deutschland verlassen

Der 25-jährige Industriearbeiter hat sich sein Leben in Donaueschingen aufgebaut. Er hat eine eigene Wohnung, bezahlt Rechnungen und Steuern und spielt in seiner Freizeit beim FC Wolterdingen Fußball.

Donaueschingen (wur). In seiner Firma, der B+B Thermo-Technik, ist er voll integiert und zählt nach Angaben seiner Chefinnen zu den zuverlässigsten Mitarbeitern. Sein einziger "Makel": Lamin Drammeh, in Gambia (Westafrika) geboren, kam 2015 nach einer gefährlichen Flucht über Libyen und Italien nach Deutschland. Dieser Tage wurde ihm mitgeteilt, dass er Deutschland verlassen muss.

Seit zweieinhalb Jahren sitzt Drammeh in der Endmontage der Temperaturfühler bei B+B Thermo-Technik und hilft, hochwertige Produkte sorgfältig zusammenzubauen. Zudem hat er in den vergangenen Jahren – auch durch Kurse auf eigene Kosten – so gut Deutsch gelernt, dass ihm die Firma, die Einwilligung der IHK vorausgesetzt, ab Herbst einen Ausbildungsplatz anbieten möchte. Jetzt versteht nicht nur Drammeh die Welt nicht mehr. Auch für Personalleiterin Heike Langenbacher ist es nicht nachvollziehbar, dass ein voll integrierter und auf eigenen Beinen stehender Flüchtling wieder abgeschoben werden soll. "In der aktuellen Situation des Fachkräftemangels ist Herr Drammeh eine riesige Bereicherung für unser Unternehmen", sagte sie.

Die aktuelle Ausreiseaufforderung bekam Drammeh vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zugestellt. Die Zuständigkeit bei Rückführungen liegt in Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Dort gibt man keine konkreten Informationen zum Einzelfall, schlüsselt aber die Situation auf. Die Entscheidung über den Asylantrag liege beim Bamf.

Nach einer ablehnenden Gerichtsentscheidung beginnt laut Prozedere die Frist zur Ausreise. Diese könne durchaus eine Woche betragen. Reist der Ausreisepflichtige nicht aus, wird die Abschiebung geprüft. Hat der Ausländer während des Asylverfahrens mit Beschäftigungsverhältnis gearbeitet, wird diese Beschäftigung während einer zunächst dreimonatigen Duldung erlaubt. In dieser Zeit müsse er "seinen Mitwirkungspflichten zur Identitätsklärung nachkommen", erläuterte Irene Feilhauer von der RP-Pressestelle. Komme er dieser Pflicht nicht nach, werde gegebenenfalls eine Duldung erteilt und die Streichung der Beschäftigungserlaubnis geprüft. Dieses Schicksal droht nun Drammeh.

Er beruft sich zwar auf seine Herkunft aus Gambia, aber Dokumente, die das beglaubigen, hat er nicht. Für Langenbacher ist diese Lage verständlich. "Denn wenn er bei der Beschaffung der Papiere mitwirkt, muss er gehen", erklärt sie die Logik. Umgekehrt gilt, auch nach Bestätigung aus dem Regierungspräsidium: Eine Ausreise ohne Reisedokument ist nicht möglich. Es bleibt die Chance, über das Instrument der sogenannten 3+2-Regelung durch die Aufnahme einer Ausbildung eventuell einen fünfjährigen Schutzstatus zu erlangen: Das sei einerseits vage und mit der Befristung auf fünf Jahre auch ohne wirkliche Lebensperspektive für den jungen Mann, wie Langenbacher bedauert.

Sie sieht Drammehs gesellschaftlichen Abstieg vorprogrammiert und Mehrkosten für den Steuerzahler kommen. "Wenn wir ihn verlieren, dürfte er wieder in eine Gemeinschaftsunterkunft ziehen", mutmaßt die Personalerin. Und das wohl auf unbestimmte Zeit. Diese Prognose fußt auf der aktuellen Statistik des Bamf. 2017 wurden in Deutschland 2750 Asylanträge von Antragstellern aus Gambia gestellt. Die Gesamtschutzquote lag bei 4,7 Prozent. 1823 Anträge wurden in Baden-Württemberg gestellt: bei einer Gesamtschutzquote von 3,4 Prozent. "Das Asylverfahren stellt immer eine Einzelfallprüfung dar, die Grundlage der Entscheidung ist also das glaubhaft vorgetragene individuelle Verfolgungsschickal", so Bams-Pressesprecherin Edith Avram. Trotzdem kein Ansatz für übertriebene Hoffnung.

Für Langenbacher ist es unverständlich, dass die genannten Merkmale einer gelungenen Integration bei der Abschiebebegründung keine Rolle spielen. Die Abschiebungsentscheidung könne sie sowohl aus menschlicher, als auch aus unternehmerischer Sicht nicht nachvollziehen, pflichtet B+B-Geschäftsführerin Evamaria Boll bei. Sie sieht akuten Handlungsbedarf in der Bundesrepublik Deutschland. Damals habe die Regierung dafür geworben, Geflüchtete nicht nur sozial, sondern auch im Berufsleben zu integrieren, erinnert Langenbacher. B&B Thermo-Technik habe als mittelständisches Unternehmen diese soziale Verantwortung gerne wahrgenommen.

Steine in den Weg gelegt

Was sich anfänglich sehr einfach angehört habe, habe sich als schwieriges Vorhaben erwiesen. "Unzählige Steine wurden unserem Unternehmen und dem Geflüchteten in den Weg gelegt, erst nach viel Aufwand und Hartnäckigkeit gab es eine Arbeitserlaubnis", berichtet die Personalchefin. Jetzt werde Drammeh, ein Musterbeispiel optimaler Integrationsanstrengung, aus seinem Umfeld gerissen. Das sei schwer zu verstehen.

Egal, wie sich das Drama um Lamin Drammeh weiter entwickelt: Die Problematik bleibt im Haus. B&B Thermo-Technik beschäftigt am Geschäftsssitz in der Heinrich-Hertz-Straße zwei weitere Flüchtlinge. Auch sie kommen aus Gambia, auch sie haben eine Aufenthaltsgestattung und eine Arbeitserlaubnis. Die Angst geht um.

B+B Thermo-Technik wurde 1984 in Allmendshofen gegründet, 1988 wurde ein neues Firmengebäude an der Heinrich-Hertz-Straße bezogen. 2008 wurde ein Neubau erstellt. Aktuell beschäftigt die Firma 125 Mitarbeiter. Sie steht für innovative Messtechnik. Die Kompetenzen liegen in allen Bereichen der Temperatur-, Feuchte- und Druckmesstechnik. Infos: www.bb-sensors.com