Halter von Kampfhunden müssen tief in die Tasche greifen. Foto: dpa

Bisher gibt es in Donaueschingen keine Steuer auf Kampfhunde doch das wird sich wohl ändern.

Donaueschingen - Bisher gibt es in Donaueschingen keine Steuer auf sogenannte Kampfhunde doch das wird sich wohl ändern: Der Gemeinderat entscheidet am Dienstag über eine neue "Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer", in der die im Frühjahr beschlossenen Gebührenerhöhungen für Bellos allgemein und eben auch eine neue Steuer für als gefährlich eingestufte Hunde geregelt ist.

Die Erhöhung der Hundesteuer auf 108 statt bisher 96 Euro hatte der Gemeinderat im April beschlossen; Gisela Rösch (CDU) hatte zudem angeregt, dass Donaueschingen wie andere Kommunen im Kreis künftig eine Kampfhundesteuer erheben solle. Ihr Vorschlag: 600 Euro im Jahr. Genau diese Summe findet sich in der Gebührensatzung, über die das Stadtparlament am Dienstag entscheidet und die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll.

Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren

Begründet wird die neue Steuer damit, dass von Kampfhunden "aufgrund rassespezifischer Merkmale oder aufgrund besonderer Veranlagung oder Erziehung" eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit mit Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren ausgehe.

Grundsätzlich als Kampfhunde eingestuft werden die Rassen und Gruppen American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier; Besitzer müssen die neue saftige Steuer zahlen, wenn sie nicht nachweisen können, dass ihr Tier nicht übermäßig aggressiv und gefährlich ist. Im Einzelfall sollen auch Bullmastiffs, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Doggen, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napolitano, Mastiffs und Tosa Inu als Kampfhunde gelten, wenn sich bei ihnen eine besondere Aggressivität feststellen lässt.

Die Entscheidung, ob ein Hund als Kampfhund eingestuft wird, trifft die Ortspolizeibehörde. Während im Falle anderer Hunde Steuerbefreiungen beispielsweise dann möglich sind, wenn das Tier dem Schutz hilfsbedürftiger Personen dient oder wenn sie die Prüfung für Rettungshunde absolviert haben, ist bei Kampfhunden grundsätzlich keine Befreiung möglich.