Die Spielplätze sind wieder offen und werden gerne genutzt. Die Stadt Donaueschingen hat im Irmapark ein Schild anbringen lassen, das die Corona-Regeln einfach erklärtFoto: Wursthorn Foto: Schwarzwälder Bote

Corona-Bestimmungen: In Donaueschingen bislang 63 Bußgelder verhängt / Zwischen 15 und 200 Euro

Die Zeit der für den Betroffenen noch kostenlosen Ermahnung ist vorbei. Jetzt geht es für jeden, der die Corona-Bestimmungen nicht einhält, an den Geldbeutel. In Donaueschingen werden Bußgelder verhängt, in Hüfingen und Bräunlingen belassen es die Kontrolleure der Kommunen bislang noch bei mündlichen Ermahnungen.

Donaueschingen/Hüfingen/Bräunlingen (wur). "Bislang wurden in Donaueschingen in 63 Fällen Bußgelder verhängt", listet Rathaussprecherin Beatrix Grüninger auf. In elf Fällen geschah dies durch den Gemeindevollzugsdienst der Stadt. In 52 Fällen steuerte das örtliche Polizeirevier zur Bilanz bei. Dabei schaltete die Große Kreisstadt schnell um vom freundlichen Denkzettel zur schmerzhaften Bestrafung. In der ersten Woche wurde meist noch durch Ermahnung auf die Einhaltung der Corona-Verordnungen hingewiesen. Danach wurden Bußgelder verhängt.

Hauptamtlich sind bei der Stadt drei Mitarbeiter im Gemeindevollzugsdienst eingesetzt. Hinzu kommen vier Teilzeitbeschäftigte.

Was sie beanstandeten, waren meist Verstöße gegen das in der Öffentlichkeit geltende Aufenthaltsverbot. "Das waren 90 Prozent der Fälle", sagt Grüninger. Daneben gab es in drei Fällen Verstöße gegen das Betreten von Spielplätzen. Die Polizei löste in zwei Fällen Privatpartys auf, bei denen mehr als fünf Personen feierten. Die entsprechenden Anzeigen wurden vorgelegt. In einem Fall wurde ein Verstoß gegen die Maskenpflicht geahndet. Am häufigsten trifft es bei den Verstößen junge Menschen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren. Dreimal wurden bisher Wiederholungstäter festgestellt. Sie wurden mit einer Geldbuße in doppelter Höhe belegt.

Die meisten Verstöße wurden auf den Parkplätzen von Einkaufszentren und Discountern festgestellt. Auch in öffentlichen Grünanlagen, etwa auf den Parkbänken im Karlsgarten, an Haltestellen bei SB-Autowaschanlagen gab es laut Grüninger vermehrt Verstöße.

"Bisher haben wir noch keine Bußgelder erlassen", sagt Bräunlingens Hauptamtsleiter Jürgen Bertsche. Weil es hier keinen eigenen Gemeindevollzugsdienst gibt, habe die Polizei kontrolliert. In der Folge ergaben sich laut Herbert Storz, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Konstanz, zwei Bußgeldanzeigen und eine Strafanzeige. Letzere wurde Ende März in Döggingen verhängt. Auch wenn sich die meisten an die Verordnungen hielten, verzeichnet Bertsche einen höheren Informationsbedarf der Bürger. "Wenn etwa jemand eine Geburtstagsfeier plant, fragt er bei uns, in welchem Rechtsrahmen das stattfinden darf. Die Bevölkerung ist sensibilisiert und nimmt die Corona-Vorschriften ernst", so sein Eindruck.

"Der Gemeindevollzugsdienst hat bisher keine Bußgelder erlassen", sagt Svenja Freytag vom Ordnungsamt Hüfingen. Mehr Arbeit hatten die Polizeistreifen. In Hüfingen erstatteten Polizisten acht Bußgeldanzeigen und eine Strafanzeige. Schon im März sei es um den mutmaßlichen Verkauf falscher Atemschutzmasken gegangen. Zu den Verstößen, die die beiden in Wechselschicht arbeitenden Hüfinger Gemeindevollzugsbediensteten bisher mit Ermahnungen beanstandeten, gehören, dass Abstandsregelungen nicht eingehalten und Durchfahrtsverbote am Riedsee ignoriert wurden.

Wenn der Verstoß nicht so krass sei, belasse es die Polizei bei mündlichen Verwarnungen, so Storz. Auch die Polizei sieht die Gruppe der jungen Erwachsenen bis 30 Jahre am häufigsten unter den angezeigten Personen. Die Bevölkerung verhalte sich motiviert und verständnisvoll. "Das hat sich eingespielt." Umgekehrt habe für die Polizei die normale Einsatzdichte, etwa bei Unfällen oder Diebstählen wieder zugenommen.

Rechtsrahmen: Der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz in Baden-Württemberg liegt in einer am 7. Mai aktualisierten Fassung vor.

Strafmaß: Verstöße gegen das Aufenthaltsverbot im öffentlichen Raum werden mit 100 bis 1000 Euro geahndet pro Person. Wer die Maskenpflicht nicht einhält, zahlt 15 bis 30 Euro. Der Strafkatalog des Landes weist weitere Vergehen aus: Aufgeführt sind beispielsweise Veranstaltungen außerhalb des öffentlichen Raums mit mehr als fünf Personen (250 bis 1000 Euro) Nichteinhaltung von Infektionsschutzvorgaben (250 bis 1000 Euro), oder der Betrieb einer zwangsgeschlossenen Einrichtung (2500 bis 5000 Euro). Wer trotz Betretungsverbot etwa ein Altenheim betritt, muss mit 250 bis 1000 Euro rechnen. Drakonische Strafen im Wiederholungsfall. Der Bußgeldkatalog sieht hier bis zu 25 000 Euro vor.

Zuständigkeit: Für die Bearbeitung von Bußgeldverfahren, die nach der Corona-Verordnung eingeleitet werden, sind die unteren Verwaltungsbehörden zuständig. Die Großen Kreisstädte Villingen-Schwenningen und Donaueschingen sind selbst untere Verwaltungsbehörde und können somit Verstöße gegen die Corona-Verordnung auf ihrem jeweiligen Stadtgebiet in eigener Zuständigkeit ahnden. Bußgeldverfahren anderer Kommunen bearbeitet die Bußgeldbehörde des Landratsamtes.

Umsetzung: Donaueschingen hielt sich bei den bisherigen Vorfällen jeweils an den unteren Rahmen: 15 Euro bei Masken- und 100 bei Aufenthaltsverstößen. 200 Euro müssen drei Wiederholungstäter zahlen. Die Bußgelder des Landratsamtes bewegen sich im Rahmen des oben vorgestellten Bußgeldkatalogs. Bei Erstverstößen gegen die Bußgeldvorschriften der Corona-Verordnung werden die jeweils untersten im Bußgeldrahmen vorgesehenen Bußgelder ausgesprochen.

Einnahmen: Die Einnahmen aus den Bußgeldern werden im Ergebnishaushalt der Stadt Donaueschingen verbucht. Da die Fälle noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, lasse sich noch keine abschließende Auskunft zur Höhe der Einnahmen geben, so Rathaussprecherin Beatrix Grüninger. Alle vom Kreis festgesetzten Bußgelder kommen dem Kreishaushalt zugute. Mit Stand Mittwoch dieser Woche wurden aufgrund Corona-Bußgeldbescheiden des Landratsamtes rund 7000 Euro entrichtet.

Einsprüche: Einsprüche nach Corona-Bußgeldern seien gering, so Landratsamtssprecherin Heike Frank. Die Mehrheit der Betroffenen sei einsichtig und akzeptiere die Geldbuße dem Grunde und der Höhe nach. In Donaueschingen gab es bislang keine Einsprüche.