Mit einem Harvester, die englische und auch in Deutschland gebräuchliche Bezeichnung für einen Holzvollernter, wird eine Kiefer gefällt. Ohne Maschinen wäre die Forstarbeit heute nicht denkbar. Foto: Patrick Pleul

Bundeskartellamt untersagt ab 2015 gebündelten Verkauf über Forst BW. Behörde sieht zu wenig Wettbewerb.

Donaueschingen - Die Holzvermarktung in Baden-Württemberg steht auf dem Prüfstand. Das Bundeskartellamt will dem Land ab 2015 aus Wettbewerbsgründen untersagen, das Nadelholz von Gemeinden und Privatwaldbesitzern über die Gesellschaft Forst BW auf den Markt zu bringen.

Die Stadt Donaueschingen ist Eigentümer von rund 2500 Hektar Wald, dessen Holz über die Forst BW vermarktet wird, hinzu kommt auf der städtischen Gemarkung noch zirka 50 Hektar von Privatwaldbesitzer. In diese Fläche nicht einbezogen ist der Waldbesitz des Fürstenhauses. Dieses wird über die privatwirtschaftliche Lignis GmbH vermarktet. In dieser haben sich mehrere Fürstenhäuser in Deutschland zusammengeschlossen.

Schaut man in den städtischen Haushalt, gab es Jahre, in denen Verlust erwirtschaftet wurde aufgrund verschiedener Ursachen am Markt. In den vergangenen Jahren warf der Wald wieder kontinuierlich Gewinn. 2009 war dies ein Überschuss nach Kostenabzug von 85.300 Euro, der beständig stieg. 2012 waren es 146.000, für das vergangene Jahr sind im Rechnungsansatz 152.300 Euro veranschlagt und für das laufende Jahr rechnet die Verwaltung mit 148.000 Euro.

Die Holzernte wird an dafür spezialisierte Unternehmen vergeben und kostete 2011 beispielsweise 240.700 Euro, das sind die Kosten für Holzeinschlag, Holzrücken und Logistik.

Die Gesamtvermarktungssituation ist facettenreich. Die jetzige Entscheidung des Bundeskartellamtes geht auf eine Initiative von kleinen und mittleren Sägebetrieben aus dem Jahr 2001 zurück. Der Rohstoff Holz wird auf der einen Seite knapper, auf der anderen Seite wurden Sägekapazitäten ausgeweitet. Die Initiatoren haben Angst, nicht genügend Rohstoff in günstigem Preis-Leistungsverhältnis einkaufen zu können.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis ist Reinhold Mayer vom Landratsamt für die Holzvermarktung zuständig. Er erklärt: Im Zuge dieses Verfahrens verpflichtete sich die Behörde Waldbesitzer über 3000 Hektar und Forstbetriebsgemeinschaften über 8000 Hektar nicht mehr zu betreuen. Es gäbe auch umfassende Lieferverträge, beispielsweise beliefert der Kreis die kleineren Sägewerke. Das Land musste zudem fünf Pilotprojekte ausweisen, die auf sich allein gestellt das Holz vermarkten. Ziel des Kartellamtes waren zwei Dinge: genügend Angebotswettbewerb zu schaffen wie auch den Dienstleistungswettbewerb zu steigern.

In der Praxis gibt es allerdings einige Probleme, erklärte Reinhold Mayer. So geht die Schere bei den Waldbesitzern auseinander. Die Zahl der großen Waldbesitzer sinkt, die Zahl der Erbwaldbesitzer steigt. Da sind Waldflächen dabei, die unter einem Hektar Größe haben und nicht kostendeckend bewirtschaftet werden können. Teilweise wüssten diese Waldbesitzer noch nicht einmal mehr genau wo sich ihre eigene Fläche befindet, so Mayer. Speziell für dieses Klientel müsse eine verlässliche Situation geschaffen werden. Dies sei mit niedrigen Gebühren getan worden und in der Mischkalkulation mit profitablen Waldflächen habe sich eine gute wirtschaftliche Grundsituation ergeben. Das Kartellamt siehe hier mit zu niedrigen Preise den Wettbewerb verfälscht.

Die Waldbesitzer sind durch das Waldgesetz verpflichtet, sich um ihren Forst zu kümmern. Darin sind die Grundpflichten definiert bezüglich Sturm, Borkenkäfer, Hangwälder, Wasserschutz, Verkehrssicherheit und vielem mehr. Es verlangt eine nachhaltige Bewirtschaftung. Bei Borkenkäferbefall von Bäumen kann ein Waldbesitzer unter gewissen Umständen beispielsweise zu einer Bewirtschaftung gezwungen werden. In dem jetzigen System kann die Aufsichtsbehörde mehrere kleine Parzellen zusammenfassen, die Eigentümer anschreiben und eine Bewirtschaftung durchführen.

Je größer die Waldfläche, die sich im Eigentum befindet, desto mehr Eigenverantwortung hat der Eigentümer. Betriebe mit über 30 Hektar müssen schon allein aus steuerlichen Gründen mit einem Gutachter zusammenarbeiten.

Welche Auswirkungen nun das Kartellverbot ab 2015 für die Stadt haben wird, ist noch nicht klar. Reinhold Mayer: "Konkrete Überlegungen für den Holzverkauf ab 2015 haben wir bewusst noch nicht angestellt. Wir hoffen, dass die Vorgaben des Bundeskartellamtes auch bezüglich der Umsetzungszeiträume deutlich modifiziert werden können." Im Moment geht man davon aus, dass bis Ende März das Land Stellung bezieht. Aufgrund des weiteren Verfahrens rechnet man im Landratsamt nicht vor Juni 2014 mit weiteren Schritten des Bundeskartellamtes.