Bei diesem Anblick lacht das Waldbesitzerherz: Aktuell sind die Preise in der Holzvermarktung stabil. Das Holz aus dem Stadtwald Donaueschingen wird über die Forst-BW vermarktet, wie auch Holz aus dem gesamten staatlichen und städtischen Eigentum in Baden-Württemberg Das Kartellamt will es zum 1. Januar 2015 verbieten. die Stadt müsste dann eine eigene Infrastruktur zur Holzvermarktung aufbauen. Foto: Grimm

Bundeskartellamt und Land Baden-Württemberg im Streit. Auswirkungen auch auf Stadt Donaueschingen.

Donaueschingen - Sollte das Kartellamt gewinne und die Holvermarktung über die Forst-BW verbieten, müsste die Stadt für den Holzverkauf eine eigene Infrastrukturschaffen, bemerkte Bernhard Kaiser in der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses.

220.000 Euro Gewinn kann Donaueschingen für 2013 aus dem Stadtwald verbuchen. Bis jetzt wird das Holz aus den 2500 Hektar Stadtwald über die Forst-BW vermarktet. Wie lange dies noch möglich ist, ist momentan völlig offen.

Auf Anfrage von Gottfried Vetter aus dem Technischen Ausschuss, wie lange denn noch über Forst-BW vermarktet werden kann, konnten die Forstfachleute der Stadt keine Antwort geben, das Verfahren sei noch am Laufen.

Bürgermeister Bernhard Kaiser merkte jedoch an, sollte die Vermarktung über Forst-BW nicht mehr möglich sein, müsse die Stadt eine eigene Infrastruktur für die Holzvermarktung aufbauen. Er hofft jedoch, dass das Kartellamt ein Einsehen hat und schlussendlich ein Kompetenzzentrum beim Landratsamt erlauben wird. Diese hätte dann auch keine Marktbeherrschende Stellung beim Holzverkauf. Denn genau dies kreidet das Bundeskartellamt der Forst-BW an. Zusätzlich wird moniert, dass Flächen kleiner Waldbesitzer auch verwaltet werden und durch die Holzverkäufe der größeren mitfinanziert werden.

Reinhold Mayer hat seinen Dienstsitz in Donaueschingen, er ist beim Landkreis für die Vermarktung des Holzes über die Forst-BW zuständig und auch er kann zu dem Thema noch keine Einschätzung geben. Ebenfalls seinen Sitz in Donaueschingen hat FF-Forst. Das Fürstenhaus ist zweitgrößter Privatwaldbesitzer in Deutschland und größter in Baden-Württemberg. Beide haben gegensätzlich Auffassungen (wir berichteten), was die Vermarktungswege des Holzes angeht. Kann Mayer auf die Forst-BW zurückgreifen, die momentan im Kreuzfeuer des Bundeskartellamtes steht, vermarktet FF-Forst schon immer selbst sein Holz. Sieht Mayer die Notwendigkeit, über Forst-BW den Besitzern von kleinen Waldparzellen unter die Arme zu greifen, sieht Jens Borchers diese Notwendigkeit überhaupt nicht.

Im Detail untersagte das Bundeskartellamt dem Land folgendes zu tun ab 2015: Es wird die gemeinsame Vermarktung des Nadelstammholzes von Staatswaldholz und Holz anderer Waldbesitzarten, deren Besitzgröße 100 Hektar überschreitet generell untersagt. Es verlangt eine klare Trennung der Vermarktung. Darüber hinaus werden alle Dienstleistungen für andere Waldbesitzer mit über 100 Hektar untersagt, die den Holzverkauf vorbereiten. Ebenfalls untersagt werden die den Holzverkauf abwickelnde Tätigkeiten wie beispielsweise die Preisberechnung und Rechnungsstellung für Waldbesitzer über 100 Hektar und die Umsetzung dieser Maßgaben wird bis zum 1. Januar 2015 verlangt.

"Die Umsetzung bis zum 1. Januar 2015 sei nicht machbar", verkündete der zuständige Landesminister in Stuttgart, Alexander Bonde, in seiner Stellungnahme an das Bundeskartellamt, die in vom Land abgegeben werden musste. Im Ministerium hält man die vom Bundeskartellamt vorgesehene Regelung für einen weitgehenden Eingriff in die über Jahrzehnten gewachsene, bewährte und im Landeswaldgesetz verankerte Beratung und Betreuung aller Waldbesitzer. Die Landesregierung setzt alles daran, auch zukünftig eine vorbildliche Waldbewirtschaftung sicherzustellen.

Ausgearbeitet wurde die Stellungnahme in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Des Weiteren waren dabei das Innenministerium, das Ministerium für Finanzen und Wirtschafte sowie Kommunale Spitzenverbände. In der Stellungnahme hat die Arbeitsgruppe denkbare Lösungsmodelle beschreiben, diese seien eine Grundlage für die anstehenden Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt. Die Details will Minister Bonde jedoch erst dem Kartellamt im Detail vorlegen, bevor er sie öffentlich macht.