In Donaueschingen betreibt das Logistikunternehmen Schenker die Holzverladestation. Hier wird Holz aus Gemeinde-, Staats- und Privatwald verladen. Foto: Strohmeier

Land und Forst-BW einigen sich auf das Modell "Staatswald". Für Gemeinden soll alles bleiben wie bisher.

Donaueschingen - Das Bundeskartellamt hat seine Entscheidung getroffen. Staatswald darf nicht zusammen mit Kommunal- und Privatwald vermarktet werden. Ende September trifft der Landtag dazu eine Entscheidung.

220.000 Euro Gewinn konnte Donaueschingen für 2013 aus dem Stadtwald verbuchen. Bis jetzt wird das Holz aus den 2500 Hektar Stadtwald über die Forst-BW vermarktet. Diese landeseigene Gesellschaft hat nach Ansicht des Bundeskartellamtes jedoch eine marktbeherrschende Stellung. Sie vermarktet nach deren Angaben somit mehr als 60 Prozent des geschlagenen Rundholzes in Baden-Württemberg. "Würde man eine solche Konstruktion im rein privatwirtschaftlichen Bereich vorfinden, wäre das ein eindeutiges Vertriebskartell", kommentiert der oberste Kartellwächter Andreas Mundt den Zustand in einem Medieninterview. Er verdeutlicht weiter, dass somit einige Sägewerksbesitzer einer sehr hohen Marktmacht ausgeliefert seien und es sei die Aufgabe des Bundeskartellamtes für Wettbewerb zu sorgen.

Im Detail haben die Wettbewerbshüter bereits das Anzeichnen der zu erntenden Bäume und den gemeinsamen Vertrieb für Staats-, Stadt- und Privatwald in einer Gesellschaft verboten. Mit der Ausnahme, dass Privatwaldbesitzer unter 100 Hektar Gesamtfläche auch künftig über die Landesgesellschaft verkaufen könnten.

Es ist also nicht so, dass der Kleinwaldbesitzer, der beispielsweise nur fünf Hektar hat, seinen Holzverkauf selbst organisieren müsste. Die Markierung der zu schlagenden Bäume sieht das Kartellamt bereits als Wettbewerbsverzerrung an, dadurch würde gesteuert, wie viel Holz auf den Markt kommt. Man sieht somit die Berücksichtigung dieser Dienstleistung nicht als Verschärfung der Regelung an, sondern als notwendige Anpassung für einen stimmigen Gesamtrahmen.

Wettbewerbshüter Andreas Mundt führt weiterhin aus, dass es trotzdem reichlich Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kommunen, Landkreisen und Privatwaldbesitzern gebe, man wolle jedoch auch keine Aushebelung des Verbots auf Umwegen.

Am Rande einer Sitzung des Technischen Ausschusses im Frühjahr befürchtete Bürgermeister Bernhard Kaiser schon, dass die Stadt Donaueschingen eventuell eine neue Struktur schaffen müsse. Dies ist wahrscheinlich nicht der Fall, da sich die Verantwortlichen bei Land und Forst-BW darauf einigten, das so genannte "Staatswaldmodell" weiterzuverfolgen.

Die grundlegende Reform soll nach Angaben von Thomas Deines, Pressesprecher bei Forst-BW, bis zum 1. Januar 2017 umgesetzt sein. Es gab seitens der Landesregierung insgesamt sechs Vorschläge an das Kartellamt, vier wurden abgelehnt, zwei im Rahmen des Wettbewerbsrechts als möglich erachtet. Eines sieht vor, dass das Land in den 44 Stadt- und Landkreisen Sonderbehörden bildet. Diese sollen für den Gemeinde- und den Privatwald zuständig sein. Dies lehnt jedoch die Großzahl der Landräte ab. Sie befürchten die Zerschlagung der Forstverwaltung.

Eine zweite Lösung wäre das sogenannte "Staatswaldmodell", hier würde für den städtischen und privaten Forst alles so bleiben wie es ist. Für die 330 000 Hektar Staatswald in Baden-Württemberg soll ein Forstbetrieb außerhalb der Landesverwaltung gegründet werden. Das Bundeskartellamt wünscht, dass bis Ende des Monats die Landesregierung hierzu einen Entschluss fasst.

Nach Angaben von Thomas Deines muss das Landesparlament nun erst beschließen, dass man das "Staatswaldmodell" weiter verfolgt. Mit den ersten Eckpunkten soll dann ein detailliertes Konzept erarbeitet werden, welches zum 1. Januar 2017 umgesetzt werden soll. Im Moment gibt es noch keine weiteren Details, auch nicht, wie die Strukturen der neuen Vertriebs- und Verwaltungsgesellschaft aussehen werden.