Das Blumenbeet zum Schutz vor ungebetenen tierischen Gästen mit Glasscherben auslegen? Nicht ganz unproblematisch und auch nicht erlaubt. Foto: Privat

Eigentümer wollte Blumenbeet schützen. Ordnungsamt sieht potenzielle Gefahr und handelt.

Donaueschingen-Wolterdingen - Auf dem eigenen Grundstück darf der Besitzer machen, was er will. Nun, ganz so einfach ist das nicht, wie ein aktueller Fall aus Wolterdingen zeigt.

Dort hat jemand ein direkt an den Gehweg angrenzendes Blumenbeet mit zerschlagenen Glasscherben ausgelegt. Dazwischen keine Zaun-Trennung. Vermutlich, um Tiere davon fernzuhalten, hier dringende Bedürfnisse zu erledigen. Daran störten sich jedoch wohl andere Wolterdinger. Die scharfen Kanten bergen nicht nur eine Gefahr für Tiere, sondern auch für Fußgänger, insbesondere kleine Kinder, sollten die dort hineinstolpern.

Und so ging beim Donaueschinger Ordnungsamt ein Hinweis zu dem mit Glasscherben ausgelegten Beet ein. Daraufhin habe die Stadt unverzüglich gehandelt, und sich mit der Ortsverwaltung in Verbindung gesetzt, sagt Beatrix Grüninger von der städtischen Pressestelle. "Ortsvorsteherin Angela Giesin hat unmittelbar daraufhin das Gespräch mit dem Grundstückseigentümer gesucht, der mittlerweile die Glasscherben bereits wieder entfernt hat", so Grüninger weiter.

Die potenzielle Gefahr, so werde das eingestuft, sei dabei von einem Privatgrundstück ausgegangen.

Wäre die Angelegenheit nicht unkompliziert im persönlichen Gespräch erledigt, hätte auch das Gesetz dafür herangezogen werden können. Laut dem dritten Artikel der Landesbauordnung sind Grundstücke so anzuordnen und zu errichten, dass "öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden."

So wäre dann auch eine Beseitigungsanordnung entsprechend gedeckt. Hier sagt die Landesbauordnung, dass eine Anlage, die im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet wurde, auf Anordnung teilweise oder vollständig abgebrochen werden kann.

Das passiere, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. Das ist in Wolterdingen gelungen.