Der Baustopp für die Windparks Länge und Blumberg sowie ein vorläufiges Rodungsverbot für den Windpark Blumberg wurden vom VGH bestätigt. Foto: Archiv

Bau- und Rodungsverbot auf der Länge bestätigt. Urteil: Formale Fehler im Genehmigungsverfahren.

Donaueschingen/Hüfingen/Blumberg - Gespannt haben Windkraftgegner, aber auch das Singener Unternehmen Solarcomplex und die Münchner Firma Green City Energy nach Mannheim geschaut: Dort hat sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit der Zukunft der Windparks auf der Länge und dem Ettenberg beschäftigt. Noch in diesem Jahr wollte der VGH entscheiden und hat sein Wort kurz vor dem Jahreswechsel gehalten.

Seit Donnerstag gibt es die Entscheidung: Während die Gegner allen Grund zur Freude haben, wird das Urteil bei Solarcomplex und bei Green City Energy für lange Gesichter sorgen. Denn das VGH hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg bestätigt. Auf der Länge (samt Ettenberg) darf weder gebaut, noch gerodet werden – es herrscht weiter Stillstand für die beiden Windparks, die mit insgesamt elf Windkraftanlagen auf dem Höhenzug zwischen Donaueschingen, Hüfingen und Blumberg geplant waren und neben den Gerichten auch schon den Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg beschäftigt haben.

Die Gegner, die sich im Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg zusammengeschlossen haben, hatten Rückenwind von einer bundesweit tätigen Naturschutzinitiative erhalten. Diese hat ganz andere rechtliche Möglichkeiten und diese genutzt. Wo Einzelpersonen gescheitert sind, hatte der Verband Erfolg: Der erste Eilantrag, der beim Verwaltungsgericht Freiburg eingegangen war, beschäftigte sich mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis. Ein zweiter Eilantrag gegen die vom Regierungspräsidium Freiburg erteilte Genehmigung, dass auf Blumberger Gemarkung gerodet werden darf, ging ebenfalls beim Gericht ein. Das Verwaltungsgericht Freiburg gab den Eilanträgen im Wesentlichen statt und verhängte sowohl einen Bau-, als auch einen Rodungsstopp. Als Begründung führte das Verwaltungsgericht den Paragraf 13 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) an. Die Genehmigungen der Waldumwandlung hätte nicht gesondert vom Regierungspräsidium Freiburg, sondern im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durch das zuständige Landratsamt erteilt werden müssen. Dabei handelt es sich allerdings weder um einen Fehler des Landratsamtes, noch des Regierungspräsidiums, denn beide Behörden setzen die rechtlichen Vorschriften um, die ihnen das Land vorgibt. Doch da gibt es auch noch das Bundesrecht. Übersetzt heißt das: Die Landesregierung hat bei der Umsetzung ihres Zieles, die Windkraft auszubauen, einen Fehler gemacht, der nun ihre Ziele komplett zu Fall bringen könnte. Denn das Urteil des VGH betrifft zwar die beiden Windparks auf der Länge, doch das Genehmigungsverfahren ist in ganz Baden-Württemberg das gleiche. Somit trifft es die ganze Branche.

Keine rechtmäßige Genehmigung für Firmen

Der VGH hat diese Entscheidungen mit seinen Beschlüssen im Ergebnis bestätigt. Dabei folgte der VGH in beiden Verfahren nicht den beigeladenen Windkraftbetreibern sowie dem Land Baden-Württemberg als Träger der Genehmigungsbehörden, die die Widersprüche gegen die Windkraftgenehmigungen sowie die Klage gegen die Waldumwandlungsgenehmigung jeweils als verfristet angesehen hatten. Nach Auffassung des VGH fehlte es bei allen drei Genehmigungsbescheiden an einer die Rechtsbehelfsfristen auch hinsichtlich des Antragstellers in Gang setzenden öffentlichen Bekanntmachung.

Weiter heißt es in den Entscheidungsgründen, die Rodungsgenehmigung sei rechtswidrig, weil diese von einer unzuständigen Behörde, nicht im richtigen Genehmigungsverfahren sowie ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt worden sei. Das heißt: Nicht das Regierungspräsidium hätte die Rodungsgenehmigung erteilen müssen, sondern das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises. Die immissionsschutzrechtlichen Windkraftgenehmigungen seien voraussichtlich rechtswidrig, weil wegen der gesetzlich vorgesehenen Einbeziehung der Waldumwandlung in das immissionsschutzrechtliche Verfahren eine Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen. Auch fehlten wohl bei beiden Windkraftgenehmigungen ausreichende forstrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des Natureingriffs.

Für Solarcomplex und Green City Energy stellt sich nun die Frage, wie es weitergehen soll. Denn nach langer Zeit stehen beide Unternehmen nun ohne eine rechtmäßige Genehmigung da. Bene Müller, Vorstand von Solarcomplex, kann diese Frage bislang noch nicht beantworten. Erst möchte er eine Gesellschaftsversammlung einberufen und dort die Frage über das zukünftige Vorgehen diskutieren. Auch das Münchner Unternehmen Green City Energy, das ebenfalls am Donnerstag von der Entscheidung erfahren hat, möchte erst sein weiteres Vorgehen prüfen. Die Beschlüsse des VGH sind nicht anfechtbar

Beschäftigen wird das Thema auch Stuttgart: Denn dort muss nun die eigene Gesetzgebung überprüft und entsprechend angepasst werden, sodass sie nicht mehr gegen Bundesrecht verstößt.

Für die Windkraftbranche wird es auf jeden Fall eine weiter Flaute bedeuten, denn aktuell steht hinter ihren geplanten Anlagen, die bereits realisiert, aber noch nicht errichtet sind, mehr als nur ein Fragezeichen.

Kaum Protest gegen geplanten Windpark in Donaueschingen und Hüfingen

Während es in Donaueschingen und Hüfingen kaum Protest gegen den geplanten Windpark gab, haben sich vor allem in den Blumberger Ortsteilen Riedöschingen und Hondingen Gegner des Projekts in einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen. Lucia Bausch, Vize-Vorsitzende des Vereins Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg, begrüßt auf Anfrage dieser Zeitung die Entscheidung des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs: "Wir versuchen seit drei Jahren, den Windpark zu verhindern. Da freue ich mich natürlich über die Entscheidung, die das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg bestätigt." Der besondere Dank der Hondingerin geht an die Naturschutzinitiative, die beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geklagt hatte und damit "ganz in unserem Sinn gehandelt hat", so Bausch. Die Naturschutzinitiative, die sich bundesweit engagiert, hebt in ihrer Stellungnahme hervor, dass die Beschwerdeführer mit dem Versuch gescheitert seien, "eine Gerichtsentscheidung ... zu verhindern, indem behauptet wurde, der Naturschutzinitiative fehle es an einer Berechtigung, diese Genehmigungen anzugreifen". Harry Neumann, der Landesvorsitzende der Naturschutzinitiative, fordert die beiden Investoren auf, ihre Anträge zurückzuziehen, da nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshof die Genehmigungen für die Windkraftanlagen "voraussichtlich rechtswidrig sind". Er betont, dass die Vorgaben der Landesregierung in Baden-Württemberg rechtswidrig seien, weil sie gegen geltendes Umweltrecht verstießen. Außerdem hebt er die Rechtswidrigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen hervor, weil die Öffentlichkeit hätte beteiligt werden müssen. (hon)