Sie sollten helfen, stattdessen schlugen sie zu: Zwei Pflegerinnen sind zu Geldstrafen verurteilt worden. Foto: sb-Archiv

Misshandlungen: Mit überschaubaren Geldbußen endete das Verfahren gegen zwei Altenpflegerinnen.

Donaueschingen - Mit Geständnissen, einer richterlichen Verwarnung und überschaubaren Geldbußen endete am Montag das Verfahren gegen zwei ehemals in Donaueschingen beschäftigte Pflegerinnen. Die Frauen hatten ihnen anvertraute Patienten und Heimbewohner misshandelt.

Noch vor Aufruf der zweiten Verfahrensrunde zogen sich alle Beteiligten zurück, nach einer dreiviertel Stunde war eine "Verständigung" gefunden, die vor dem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis schützt. Auf der 22-jährigen Beschuldigten lastet die siebenmalige Körperverletzung, ihre ehemalige Kollegin hat sich in gleicher Weise sechsmal schuldig gemacht.

Rollstuhlfahrer wurden mehrfach geschlagen, eine Seniorin zur Tabletteneinnahme gezwungen, indem man ihr die Nase so lange gewaltsam verschloss, bis sich der Mund öffnete. Ein Bewohner wies nach der Rückkehr aus der Dusche Brandblasen auf, in einem Fall sollen Schläge derart heftig ausgefallen sein, dass es zum Nasenbeinbruch des Geschädigten kam. Ein Patient wurde kalt abgeduscht und anschließend nackt im noch kühlen März auf den Balkon gesetzt.

Zunächst fünf, dann nur noch drei Pflegerinnen fanden sich seinerzeit zusammen, um die laut Aussage "sehr schlimmen Vorfälle" ans Tageslicht zu bringen. "Alle wussten Bescheid, bis hinein in die Küche. Fast alle hatten Angst um ihren Arbeitsplatz und sagten deshalb nichts", schimpfte die Hauptbelastungszeugin vor Gericht. Die Heimleitung wurde über die schon drei Jahre zurückliegenden Vorfälle zwar informiert, jedoch nicht angezeigt.

"Gänsehaut erzeugende" Ermittlungsergebnisse

Während die Staatsanwältin gestern von "Gänsehaut erzeugenden" Ermittlungsergebnissen sprach und sich vorstellte, im Alter selbst in eine solche Situation zu kommen, mühte sich die Verteidigung um Relativierung. Die Pflege sei ein steiniger Weg des Broterwerbs, auch was die Bezahlung angehe.

In der Aufarbeitung machte der Richter "Überforderung" der Beschuldigten aus, ein gar sadistisches Verhalten könne den beiden Frauen nicht nachgewiesen werden.

Die Geldbußen belaufen sich auf 1800 und 1000 Euro, die Beschuldigten stehen zwei Jahre unter Bewährung. Kommen sie während dieser Zeit wieder mit dem Gesetz in Konflikt, werden zusätzlich Geldstrafen von 3400 respektive 2000 Euro fällig. In das Urteil gegen die 22-Jährige floss ein zurückliegendes Betrugsdelikt ein (die Single-Frau mit einem Vollerwerbseinkommen von 1050 Euro netto hat sich trotz Zahlungsunfähigkeit Waren im Wert von 218 Euro bestellt).

Beiden Pflegerinnen tut ihr damaliges Verhalten leid. Die Frauen dürfen in ihrem Beruf bleiben und sind heute andernorts auf der Baar tätig.