Die Feuerwehr im Einsatz gibt es nicht umsonst. Die Stadtverwaltung hat die Gebührensätze nachjustiert. Foto: dpa

Kostenersatz nach dem Feuerwehrgesetz wird neu berechnet. Gemeinderat entscheidet am 26. Februar.

Donaueschingen - Die Kosten für den Einsatz der Brandschützer müssen neu justiert werden. Der bisherige Ansatz aus dem Jahr 2007 muss nach einer Gesetzesänderung zur Deckung der Gesamtkosten an den rechtlichen Vorgaben angepasst werden.

Für den Bürger wird's vielleicht günstiger, für die Kommune womöglich etwas teurer, fasst Tobias Butsch, Sprecher der Stadtverwaltung, das Ergebnis zusammen.

Der Landtag in Stuttgart hatte 2009 der Änderung zugestimmt, die unter anderem eine Erweiterung der kostenersatzpflichtigen Tatbestände auf Feuerwehreinsätze bei Verkehrsunfällen vorsieht. Allein 3,6 Millionen Euro Mehreinnahmen erhofft sich somit das Land für die Kommunen.

Der Kostenersatz nach dem Feuerwehrgesetz musste somit auch in Donaueschingen auf den Prüfstein. Der Anteil der abgerechneten Einsätze lag in den vergangenen drei Jahren insgesamt bei 67 Prozent (2009: 63,5 Prozent; 2010: 64,5 Prozent; 2011 71,9 Prozent). Bei den Fahrzeugen werden künftig wie bisher die Kosten nach Zeitaufwand, Art und Anzahl des in Anspruch genommenen Personals und der Fahrzeuge berechnet. Die Sach- und Betriebskosten, wie Schaummittel oder Ölbindemittel und Treibstoffe werden zusätzlich zu den Personal- und Fahrzeugkosten berechnet.

Ebenso die Entsorgungskosten. Auch das verbraucht Löschwasser fließt in die Kalkulation ein. Bei Inanspruchnahme außerhalb des Stadtgebietes wird ein Zuschlag von 25 Prozent erhoben.
Bei den Pflichtaufgaben, also Einsätzen im Brandfall oder bei öffentlichen Notfällen hingegen, kann wie bisher kein Kostenersatz in Rechnung gestellt werden. Es sei denn, eine grobe Fahrlässigkeit lässt sich belegen. Ausnahmen von einer Rechnungsstellung soll es auch bei besonderen Härten oder bei Einsätzen im öffentlichen Interesse geben. Näher definiert sind diese in der neuen Satzung jedoch nicht.

Was kostet ein Feuerwehrmann beispielsweise im Einsatz oder bei der Überwachung von Veranstaltungen pro Stunde damit?

Bei den Personalkosten je Einsatzkraft und Stunde fallen dafür unter "Personalkosten" 40 Euro an. Für den Sicherheitsdienst werden 20 Euro kalkuliert (bisher: 12 Euro), die Brandschutzerziehung kostet pro Unterrichtseinheit 13,50 Euro und die Verwaltungsgebühr pro Einsatz 107,50 Euro.

Bei den Fahrzeugen fallen für den Mannschaftstransportwagen neben der Grundgebühr (8,30 Euro) 21,60 Euro je Stunde an (bisher: zwischen 50 und 120 Euro).

Bei den Löschfahrzeugen und Gerätewagen sind es 30 Euro (Grundgebühr 9,40 Euro) denen bisher Gebühren von 80 oder 110 Euro in Rechnung gestellt wurden. Der Einsatz der Drehleiter wird mit 46,60 Euro Grundgebühr und 37,50 Euro Betriebskosten berechnet. Diese kostete bislang 220 Euro in der Stunde.

Bei den alten Gebührensätzen waren bislang allerdings die Kosten für Kraftstoff, Öl und Reinigung enthalten.

Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am Dienstag, 26. Februar, ab 18 Uhr im Schönberg Raum der Donauhallen über die Änderungsvorschläge der Stadtverwaltung beraten.