Der Angeklagte war wieder und wieder mit einem Roller unterwegs – ohne Führerschein. Foto: dpa

38-Jähriger oft ohne Führerschein mit Roller unterwegs. 21 Mal vorbestraft.  

Donaueschingen/Konstanz - Das Landgericht Konstanz hat jetzt die Berufung eines 38-jährigen Mannes aus Donaueschingen gegen eine Verurteilung zu zwei Monaten Haft verworfen. Der Mann war wieder und wieder mit einem Roller unterwegs – ohne Führerschein.

Die Strafe war vom Amtsgericht Donaueschingen verhängt worden, weil der Familienvater nach 14 einschlägigen Verurteilungen wieder ohne Fahrerlaubnis auf einem Roller erwischt worden war. Da noch zwei Bewährungen offen sind, könnte sich die Haftzeit auf ein ganzes Jahr summieren.

"Man könnte meinen, er lernt es nie"

"Man könnte denken, er lernt es nie", meinte sein Verteidiger zu Beginn seines Plädoyers vor der Berufungskammer. Aber es gebe einige Gründe, die dafür sprächen, auch diese Haftstrafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen.

Zum einen habe der ehemals Heroin abhängige Mann seine Drogensucht erfolgreich bekämpft. Auch arbeite er als gelernter Automechaniker nicht mehr in seinem Beruf, um sich von Fahrzeugen aller Art fern zu halten. Er arbeite jetzt auch für wenig Geld und er trage ernsthaft zum Familieneinkommen bei, argumentierte der Anwalt. Das Gericht erkannte dies durchaus an.

Doch, so der Vorsitzende Richter, all diese positiven Entwicklungen hätten nicht verhindert, dass der Mann schon sechs Tage nach seiner letzten einschlägigen Verurteilung wieder ohne Fahrerlaubnis auf einem Roller erwischt worden sei.

Mann ist stolze 21 Mal vorbestraft

Und es hätten sich seit der Verurteilung durch das Amtsgericht keine neuen Tatsachen ergeben, die eine positive Prognose begründen könnten. Die verlange das Gesetz aber, um auch in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe noch einmal zur Bewährung aussetzen zu können. "Allein die Tatsache, dass Ihre Lebensgefährtin derzeit das dritte gemeinsame Kind erwartet, ist uns einfach zu wenig", meinte der Richter.

Der insgesamt 21 Mal vorbestrafte Mann zeigte sich zerknirscht: "Ich denke immer erst hinterher nach", meinte er. Aber dass er wirklich aus seinen Fehlern gelernt hat, hielt auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft für eher unwahrscheinlich. Es blieb bei der Haftstrafe ohne Bewährung. Als "Trost" wies das Gericht darauf hin, dass der Familienvater beantragen könne, seine Haft als "Freigänger" zu absolvieren. Damit hätte er die Möglichkeit, in seinem Job weiter zu arbeiten.