Der Bronze-Engel auf einem Friedhofsgrab in Neudingen wurde gestohlen. Foto: Polizei

85 Zentimeter große Skulptur wurde auf Neudinger Friedhof von bisher Unbekannten gestohlen.

Donaueschingen-Neudingen - Viele Bürger in Neudingen sind aufgebracht von der Grabschändung auf dem Friedhof.Eine 85 Zentimeter große Bronzefigur wurde aus dem Sockel gerissen und gestohlen. Dies geht weit über eine Verwüstung hinaus. Für die Polizei sieht es nach einer gezielt ausgeführten Tat aus.

Vor dem Grabstein stand die Bronzefigur "Maria mit dem Jesuskind". Diese fast ein Meter große Figur war mit dem Boden mit vier Messingbolzen fest verschraubt. Die Halterung war im Sockel einzementiert. Neben dem Wert der Bronzefigur entstand außerdem hoher Sachschaden.

Polizei Donaueschingen hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung

Die Polizei konnte den Tatzeitraum zwischen Sonntag, 11. November, 16 Uhr, bis Dienstag, 13. November, 15 Uhr, eingrenzen.

Am Sonntag fand die Witwe das Grab noch völlig unversehrt vor. Am Dienstag bemerkte eine Friedhofsbesucherin, dass der Bronzeengel fehlte. Sie meldete dies der Grabbesitzerin und diese verständigte umgehend die Polizei.

Solch einen Diebstahl hat die Polizei bisher noch nirgends in der Region registriert. Sie geht auch nicht von einem Zufallsdiebstahl aus. Der Friedhof muss wohl von dem oder den unbekannten Tätern tagsüber begutachtet worden sein. Wahrscheinlich wurde der Raub dann in einer der zwei Nächte ausgeführt, so die Polizei. So werden Zeugen gesucht, die in diesem Zeitraum unbekannte Personen auf dem Friedhof bemerkt haben oder ein Fahrzeug am Rande der Ruhestätte gesehen haben. Die Zeugen sollten sich bei der Polizei melden. So könnte der Zeitraum des Diebstahls eventuell eingegrenzt werden. Sollte es auch auf anderen Friedhöfen zu Metalldiebstählen gekommen sein, sollten diese auch den Ermittlern der Polizei in Donaueschingen gemeldet werden.

Sollte der Bronzeengel einem Interessenten angeboten werden, sollte sich dieser gleich bei der Polizei melden. Ein Kauf könnte auch strafbar sein.

Solch eine Tat auf dem Friedhof wird nicht nur als Diebstahl geahndet.

Weiter kommt die Störung der Totenruhe dazu. Der Paragraf 168, Absatz 2, des Strafgesetzbuches sieht auch Strafen vor, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätten zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

Auch der Versuch dazu ist bereits strafbar.