Anita Sußdorf kann an der Kasse des Art-Culinar keine Bonuskarten mehr entgegennehmen. Das Zusammenspiel von Finzamt und Datenschutz-Grundverordnung machen die Treueaktion für Kunden unmöglich. Foto: Jakober Foto: Schwarzwälder Bote

Landratsamt: Art-Culinar kann Bonuskarten nicht mehr einlösen / Weitere Geschäfte von Richtlinie betroffen

DSGVO – fünf Buchstaben, die für reichlich Gesprächsstoff sorgen. Denn vor der Datenschutz-Grundverordnung scheint niemand sicher.

Donaueschingen (jak). Vereine zerbrechen sich den Kopf, wie sie im Ehrenamt mit all den Vorgaben klarkommen sollen. Unternehmen setzen jeden Arbeitsschritt auf den Prüfstand. Was erlaubt die DSVGO, und was sollte zukünftig anders geregelt werden.

Doch es gibt auch Punkte, die völlig überraschend auftauchen, an die keiner gedacht hat. "Ich bin da eigentlich nur per Zufall darauf gestoßen, als ich mit meinem Steuerberater gesprochen habe", sagt Pascal Marquardt. Das Fazit: Im Art-Culinar, der Kantine des Landratsamtes, gibt es zukünftig keine Bonus-Karten mehr. Denn Forderungen des Finanzamtes und die DSGVO lassen sich kaum vereinen. Und Marquardt ist mit dieser Entscheidung nicht allein. "Es trifft nicht nur uns. Laut meinem Steuerberater gibt es einige, die ihre Bonus-Karten eingestellt haben."

Und wer kennt sie nicht: Beim Bäcker, im Döner-Laden und auch in der Parfümerie – treue Kunden erhalten bei jedem Besuch einen Stempel und irgendwann bekommen sie etwas günstiger oder umsonst. Es ist ein beliebtes Instrument, den Stammkunden etwas zurückzugeben und sie gleichzeitig an sich zu binden.

Bei Art-Culinar gab es nach dem zehnten Essen eines gratis – bislang. "Ich muss aber dem Finanzamt erklären, was ich mit der Ware gemacht habe, die ich eingekauft habe." Dass die Ware zwar eingekauft, aber nicht verkauft wurde, sollen die Bonuskarten bezeugen. Denn sonst könnte man auch von Steuerhinterziehung sprechen. Allerdings erkenne das Finanzamt die Bonuskarten nur an, wenn darauf der Name des Besitzers und ein Kontakt stünden. "Das ist ja verständlich, sonst könnte man auch einfach Bonuskarten kaufen und sie einreichen, ohne dass sie überhaupt von Kunden genutzt wurden", sagt Marquardt.

Was er allerdings nicht nachvollziehen kann, ist die Datenschutz-Grundverordnung, denn die greift in diesem Fall ebenfalls. "Der Aufwand wäre einfach immens." Schließlich müssten die Bonuskarten so abgelegt werden, dass niemand an die Adressen kommt. Für die Kunden sei das weniger ein Problem. Sie würden ebenfalls nur den Kopf schütteln. Doch auch wenn gelte, "wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter" – wenn sich nur einer beschwere, sei saftige Strafe fällig. "Einen Bonuskaffee würde ich nicht absetzen", sagt er. Aber da es sich hier um eine vierstellige Summe handelt, komme diese Lösung nicht in Frage. Allerdings gibt es schon eine neue Idee. Ein Freund arbeite an einem System, bei dem die Karten nur noch Strichcodes hätten und die Daten der Kunden dann im Computer gespeichert würden. Doch bis dahin können keine Bonusessen ausgegeben werden. "Das ist Wahnsinn. Deutschland schafft sich gerade echt selbst ab", sagt Marquardt, dem die ganze Bürokratie und all die Auflagen – selbst wenn sie sinnvoll sind – das Leben schwer machen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union. Mit ihr soll die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Die Verordnung ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten.