Birgit Klausmann vom Praxisteam der Praxis Stuck bereitet eine Blutentnahme vor. Das ist die Basis für einen Antikörpertest. Im Kontakt mit dem Patienten wird sie die vorgeschriebene Schutzkleidung tragen. Foto: Wursthorn

Allgemeinmediziner zieht Bilanz. Abstrich wird nur unter Bedingungen bezahlt. Fieberambulanz an Werktagen geöffnet.

Donaueschingen - In der Corona-Pandemie geht es den Gesundheitsbehörden inzwischen immer häufiger darum, über ausgeweitete Testreihen Aufschlüsse darüber zu bekommen, inwieweit Covid-19 schon schleichend Verbreitung in der Bevölkerung gefunden hat. Doch wie trifft diese Öffnung auf die Abläufe in den hiesigen Hausarztpraxen?

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"Es geht so", sagt der Allgemeinmediziner Karl Stuff. Gegenwärtig habe die Nachfrage nach PCR-Tests, also Abstrichen aus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum nachgelassen. Wenn jemand anfragt werde er an die Fieberambulanz in Schwenningen verwiesen. Auch in der Praxis an der Mühlenstraße herrscht eine strikte räumliche Trennung. "Wer Symptome von Atemwegserkrankungen aufweist, darf nicht rein." Im Zunehmen begriffen sind im Moment Antikörpertests, die aus einer Blutprobe erstellt werden.

Flächendeckende Untersuchungen in Altenheimen

Aus der bisher geringen Corona-Fallzahlen im Kreis lasse sich die Notwendigkeit einer Nachuntersuchung derzeit noch nicht ableiten. Flächendeckende Untersuchungen stünden momentan eher in Altenheimen und Flüchtlingsunterkünften an. "Machen können wir beide Tests", so der Mediziner. Häufig beim Patienten vor Ort, der dann vom Personal im Schutzanzug aufgesucht werde.

"In diesem Monat ist es etwas ruhiger", sagt der Donaueschinger Internist Markus Lutz. Das hänge sicher auch damit zusammen, dass die Erkältungszeit inzwischen vorbei sei. Wer Erkältungssymptome aufweist, darf die Praxis nicht betreten und wird an die Fieberambulanz in Schwenningen überwiesen. Das organisiere eine Mitarbeiterin. Die Überweisungen werden meist von Angehörigen abgeholt. Von den Ergebnissen der Tests bekommt der Hausarzt eher selten etwas mit. Und wenn, dann sind sie eher negativ. Zur Fieberambulanz könne man inzwischen auch Patienten ohne Symptome schicken, sagt Lutz. "Das läuft unproblematisch, ohne lange Erklärungen."

Noch keine hohe Meinung hat der Arzt von den Antikörpertests: "Die sind noch sehr umstritten." Immerhin, so die Aussicht, würden bald andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Fieberambulanz am Wochenende geschlossen

Die Fieberambulanzen stehen unter der Regie der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg. "Die Zahlen sind insgesamt eher rückläufig", sagt KV-Sprecher Kai Sonntag. Dieser Befund trifft sich mit einer Neuigkeit aus der Fieberambulanz in Schwenningen. Die hat ihre Öffnungszeiten am Wochenende und an den Feiertagen aufgegeben. Patienten werden nur noch montags bis freitags, 15 bis 18 Uhr, getestet.

Je nach Patientenandrang könne die Wartezeit ganz unterschiedlich ausfallen. "Aber auch in den Fieberambulanzen gelten die Hygiene- und Abstandsregeln", versichert Sonntag Der Test an sich, ein Abstrich im Rachen, gehe schnell. Fällt das Ergebnis positiv aus, informiert das Gesundheitsamt den Patienten. Das Gesundheitsamt ordne eine Quarantäne an, wenn ein Patient positiv getestet wurde. Das reicht unter Umständen nicht aus. "Weitere Maßnahmen hängen davon ab, wie es dem Patienten geht, gegebenenfalls müssen die Patienten klinisch versorgt werden", so der KV-Sprecher.

Der Preis der Corona-Tests hängt von mehreren Faktoren ab. Der einfachste ist die Arbeit des Labors. Es verlangt etwa 60 Euro für den Test. Zum anderen hängt der Preis vom Rahmen ab, in dem der Test vorgenommen wurde. Wenn der Arzt etwa den Test im Rahmen einer Untersuchung macht, kann der Hausarzt dafür nicht extra etwas abrechnen. Wird der Test in einem Pflegeheim vorgenommen, in das der Arzt hinfahren muss, wird er dafür extra vergütet.

Krankenversicherung zahlt den Test

Konkrete Zahlen, wie viele Tests in den Einzelpraxen durchgeführt wurden, liegen der KV noch nicht vor, da die Abrechnung des ersten Quartals derzeit noch läuft. Es werden allerdings möglicherweise nicht so viele Tests in Einzelpraxen durchgeführt worden sein, so der Sprecher. Der Grund dürfte in den bereits Ende März eingerichteten Fieberambulanzen beziehungsweise Schwerpunktpraxen liegen, die extra für die Testungen ausgestattet sind.

Übrigens ist der Arzt verpflichtet einen Test vorzunehmen oder den Patient in eine entsprechende Ambulanz zu schicken. Und Wenn die vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen Kriterien nicht vorliegen, darf er den Test nicht abrechnen.

Den Corona-Test zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, wenn er den Vorgaben des Robert-Koch-Institut entspricht.

Demnach ist ein Test erforderlich, wenn der Patient Symptome aufweist, in einer Einrichtung arbeitet, in der Corona-Fälle auftreten oder direkten Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hat.

Das bedeutet im Umkehrschluss dass ein Patient, der keine Symptome aufweist, den Test auch nicht auf Kosten der Kasse vornehmen lassen kann. Das Land Baden-Württemberg übernimmt zudem die Kosten für den Test bei asymptomatischen Patienten, also Patienten, die keine Symptome aufweisen, wenn sie in einer Einrichtung tätig sind. Das betrifft vor allem die Pflegeheime. Die Kosten werden aber nur einmalig übernommen, ein Arzt kann also in einem Pflegeheim einmal alle Bewohner und Beschäftigen testen, unabhängig davon, ob die Symptome aufweisen oder nicht.