Eine Windkraftanlage auf freiem Feld. Nun gibt es eine Rodungsgenehmigung für die Länge und das obwohl der Petitionsausschuss noch nicht getagt hat. Foto: Sprich Foto: Schwarzwälder Bote

Windkraft: Genehmigung ist aber an Auflagen geknüpft / BI hält Ausnahmeregelung für nicht vertretbar

Das Regierungspräsidium Freiburg erteilte Waldumwandlungsgenehmigungen für die beiden Windparks Blumberg und Länge bei Donaueschingen. Die Genehmigungen sind aber mit Auflagen verbunden.

Donaueschingen/Blumberg (jak). "Fasnachts-Scherz" schreibt die Bürgerinitiative zum Schutz des Hochschwarzwaldes, Regio-Gruppe Schwarzwald-Baar-Länge.

"Leider traurige Tatsache, auf Länge und Ettenberg wird im Februar oder März der Wald gerodet." Denn Alfred Rothmund und Volker Gut haben einen Brief von der Vorsitzenden des Petitionsausschusses erhalten. Beate Böhlen teilt darin der BI mit, dass die Petitionen "rechtlich keine aufschiebende Wirkung" entfalten würden. Zwar gebe es zwischen dem Landtag und der Landesregierung eine Absprache, wonach im Grundsatz während eines abhängigen Petitionsverfahrens die Maßnahmen, gegen die sich die Petition reichtet, von der Verwaltung bis zur Entscheidung über die Petition nicht vollzogen werden.

Doch für die Windkraftanlagen auf der Länge wird eine Ausnahme gemacht. Ausnahmen sind laut Böhlen dann zulässig, wenn überwiegende Interessen der Allgemeinheit oder eines Dritten einer Verzögerung des Verfahrens entgegenstehen und die Ausschussvorsitzende hierüber zuvor vom zuständigen Ministerium unterricht sei.

Übersetzt heißt das: Bis zum 28. Februar müssen die Bäume auf der Länge gefällt werden, sonst ist eine Realisierung der Windkraftanlagen erst einmal nicht möglich. Doch dass der Petitionsausschuss nicht vor März tagen kann, würde bedeuten, dass erst im Herbst gerodet werden kann. Das ist natürlich ein Zeitplan, der der Firma Solarcomplex nicht in die Planungen passt. "Sollte die Rodung nicht bis Ende Februar (Ausnahmen können von der Unteren Naturschutzbehörde eventuell bis Ende März genehmigt werden) erfolgen können, sei von einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden für die Vorhabenträger auszugehen", schreibt Böhlen. Deshalb beabsichtige nun das Ministerium – trotz anhängiger Petition – den zuständigen Behörden "Grünes Licht" für die Erteilung der ausstehenden Entscheidungen zu geben.

"Genau dieses ›Grüne Licht‹ wurde inzwischen dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis und dem Regierungspräsidium Freiburg für den Vollzug von Verwaltungsentscheidungen und -maßnahmen im Zusammenhang mit dem Windpark Blumberg und dem Windpark Länge durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erteilt", teilt das Regierungspräsidium mit. Zuvor hätten das Landratsamt und das Regierungspräsidium in überzeugenden Stellungnahmen dargelegt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungen vorliegen.

Die Waldumwandlungsgenehmigungen würden sich auf eine Fläche von insgesamt 13,56 Hektar Wald, hiervon betreffen 11,11 die dauerhafte und 2,54 Hektar die befristete Waldinanspruchnahme beziehen. Im Rahmen des forstrechtlichen Genehmigungsverfahrens sei auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung realisiert und Anfang November 2017 abgeschlossen worden. Gegen die geplante Errichtung und den Betrieb des Windparks Länge mit sieben Windenergieanlagen und des Windparks Blumberg mit vier Windenergieanlagen sind derzeit noch verschiedene Petitionen anhängig.

Das Regierungspräsidium (Höhere Forstbehörde) hat daher die Waldumwandlungsgenehmigungen für die beiden Windparks "Blumberg" und "Länge" am Montag erteilt. Allerdings sind diese Genehmigungen mit Auflagen verbunden. Insbesondere dürfe mit der Rodung des Waldbestandes erst begonnen werden, wenn ein erfolgreicher Zuschlag für eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vorliegt.

Auf diese Bedingung dürften nun die Gegner setzen. Denn die Firma Solarcomplex hatte sich schon mehrfach bei der Bundesnetzagentur für eine Förderung beworben. Jedoch konkurriert die Länge mit Anlagen im Norden und hat bislang noch keine Ausschreibung gewonnen. Über die nächste Bewerbungsrunde wird noch in diesem Monat entschieden.

"Aus unserer Sicht kann ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit nicht vorausgesetzt werden, solange die nicht grundlastfähige, volatil produzierende Windkraft wegen fehlenden Speichermöglichkeiten die zeitweise zu Minuspreisen exportierte Überproduktion von Strom verstärkt und die Stabilität der Stromnetze gefährdet", teilt Ueli Joss von der BI mit.

Eine Ausnahme der aufschiebenden Wirkung sei deshalb aus der Sicht der Bürgerinitiative in keiner Weise vertretbar. "Wir fragen uns auch, ob das Ministerium gegenüber den zuständigen Behörden und dem Landtag Weisungs- und Durchsetzungsbefugnis hat", sagt Joss.

Eine Ausnahme von der aufschiebenden Wirkung mache das Recht, das allen zustehe, zunichte: das Petitionsrecht. "Dieses Recht beinhaltet, dass sich jedermann, der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, mit seiner Petition, also mit seinem Anliegen, an den Landtag wenden kann", so Joss. Angesichts der politischen Verwerfungen im Lande sei diese Missachtung der Bürgerrechte gefährlich.

Da die Standorte der beiden Windparks Blumberg und Länge mit insgesamt elf Windenergieanlagen sowie Teilbereiche für die Wege innerhalb des Forstes liegen, bedarf es neben einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis einer zusätzlichen Waldumwandlungsgenehmigung durch die Höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg.