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Windkraft: Umweltminister Untersteller begründet Kritikern Rodungsgenehmigung für die Länge

Donaueschingen/Hüfingen (hon). Er kann nachvollziehen, dass die Windkraftgegner enttäuscht und wütend sind, doch Kritik am behördlichen Genehmigungsverfahren weist er strikt zurück: Der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller hat sich in einem offenen Brief an die Bürgerinitiative (BI) "Gegenwind" gewandt, die elf geplante Windräder auf der Länge verhindern will. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei weist darauf hin, dass das Genehmigungsverfahren rechtsstaatlichen Prinzipien gefolgt ist.

Der grüne Umweltminister erläutert in seinem Schreiben, weshalb die Rodungsarbeiten auf dem Bergrücken beginnen durften, obwohl der von den Windkraftgegnern eingeschaltete Petitionsausschuss des Landtags noch zu keinem Urteil gekommen ist. Sein Kernargument: "Es geht hier um rechtsstaatliche Verfahren und um den für alle gleichen Anspruch, dass sich die Behörden daran halten. Ich kann verstehen, dass die Gegner des Windparks große Hoffnung hatten, dass ihre Petition aufschiebende Wirkung hat und die Rodung verhindert. Aber auch eine Petition steht nicht über dem Gesetz."

Detailliert listet Untersteller die Verfahrensschritte auf: Von 2012, als der Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen den Aufstellungsbeschluss zur Planung von Windkrafträdern fasste, bis zu der vor wenigen Tagen erlassenen Waldumwandlungsgenehmigung. Und er erinnert daran, dass der Windpark-Investor Solarcomplex schon vor einem Jahr kurz vor der Realisierung seines Projekts stand, dann aber nach Einspruch der Forstbehörde bei der Waldumwandlungsgenehmigung nachbessern musste. Tatsächlich sei es eigentlich so, dass Maßnahmen, gegen die sich eine Petition richtet, von der Verwaltung bis zur Entscheidung über die Petition nicht vollzogen wird, so Untersteller. Doch Ausnahmen von diesem Stillhalteabkommen seien zulässig. Zum Beispiel bei Kettenpetitionen, bei denen eine Petition auf die nächste folgt. So seien die Windkraftgegner vorgegangen. Durchsichtig, dass sie den Windpark so verhindern oder zumindest zeitlich verzögern wollten. Wäre die Waldumwandlungsgenehmigung nicht erteilt worden, dann hätte "diese Verzögerung dem Antragsteller wirschaftlichen Schaden zugefügt und einen Schadenersatzanspruch gegen das Land nach sich ziehen können", schreibt der Minister. Und weiter: "Behördliche Entscheidungen sind nicht weniger rechtsstaatlich, weil das Ergebnis nicht in ihrem Sinne ausgefallen ist."

Ganz ähnlich der Tenor eines Schreibens von Thorsten Frei, der einem Windkraftgegner geantwortet hat. "Es ist ja im Fall der Länge nicht so, dass die öffentlichen Beteiligungspflichten nicht eingehalten worden sind. Problematisch ist aber, dass sich eine breite Öffentlichkeit viel zu oft erst für bestimmte Themen interessiert, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist."

Können die Windkraftgegner die Argumentation von Untersteller nachvollziehen? Nein. "Der Minister hat zu den entscheidenden Fragen geschwiegen. Was er geschrieben hat, ist ›leeres Stroh‹." Das sagen Alfred Rothmund und Norbert Hündfeld im Namen der BI in ihrem Antwortschreiben an den Minister. Derweil ist gestern Nachmittag bekannt geworden, dass der Petitionsausschuss auf die Länge kommt. Und zwar am Montag, 12. März, um 11 Uhr.