Vor dem Landgericht Konstanz wird in zweiter Instanz ein schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Foto: Seeger

Gericht: 22-Jähriger soll in Erstaufnahmestelle Landsmann verletzt und beraubt haben / Verhandlung vertagt

Donaueschingen/Konstanz. Seit zehn Monaten sitzt ein 22-jähriger Mann aus Gambia in Untersuchungshaft. Vor einem Jahr soll er auf dem Gelände der Erstaufnahmestelle in Donaueschingen einen Landsmann mit Pfefferspray verletzt und dessen Smartphones gestohlen haben. Das Amtsgericht Villingen hielt seine Schuld für erwiesen und verurteilte ihn Ende vorigen Jahres wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Die Staatsanwaltschaft hielt dieses Urteil für zu milde, die Verteidigerin des Angeklagten forderte einen Freispruch. Beide legten Berufung ein, so dass man sich vor der Zweiten großen Jugendkammer am Landgericht Konstanz wieder traf.

Die Anklage geht davon aus, dass der 22-Jährige sich an jenem Tag im Juli vorigen Jahres entschlossen hatte, seinem Landsmann das Smartphone, das er ihm zuvor für 60 Euro verkauft hatte, mit Gewalt wieder zu abzunehmen. Dazu soll er den Mann zunächst in ein harmloses Gespräch verwickelt haben, in dem er auch um eine Zigarette bat. Als dieser das Ansinnen abgelehnt habe, soll der 22-Jährige in Rage geraten sein und den Mann als "böse und verhext" bezeichnet haben. Dann soll er ihm mit einem Pfefferspray aus nächster Nähe direkt ins Gesicht und auf den Oberkörper gesprüht und ihm auf den Hinterkopf geschlagen haben. Als der durch das Reizgas außer Gefecht gesetzte Mann sein Handy fallen ließ, soll der 22-Jährige es an sich genommen und in seinem Zimmer versteckt haben. Der Geschädigte erlitt Verätzungen im Gesicht und an den Augen und soll immer noch darunter leiden.

Ähnlich wie auch vor dem Amtsgericht verwickelte sich der 22-Jährige gestern ständig in Widersprüche, als er sich gegen den schweren Anklagevorwurf zu verteidigen versuchte. Den Geschädigten bezeichnete er als seinen "Freund". Einmal behauptete er, der Streit sei entstanden, weil dieser ihm keine Zigarette geben wollte und er ihm deshalb Vorwürfe gemacht habe: "Wir waren beide in Rage". Auf Nachfragen erklärte er dann, der Freund habe ein Messer gehabt und ihn geschlagen. Mit der Reizgas-Attacke habe er sich vor ihm schützen wollen. Das Handy habe er nur an sich genommen, um es zu sichern, nachdem es auf den Boden gefallen war. Warum er es danach in seinem Zimmer unter seinem Kopfkissen versteckt hatte, konnte er nicht erklären. "Ich habe noch nie etwas gestohlen", beteuerte er immer wieder.

Endlich sollte nun der verletzte Landsmann befragt werden, von dem das Gericht sich mehr Aufklärung erhoffte. Doch der erschien trotz Ladung nicht zu seiner Zeugenaussage. Das Gericht vertagte sich auf nächste Woche. Sollte der wichtige Opferzeuge wieder nicht kommen, müsste er von der Polizei vorgeführt werden.