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Aufnahme in Landtagsfraktion verwehrt. Abgeordnete will zur Not juristischen Weg beschreiten.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Doris Senger, Nachrückerin als Landtagsabgeordnete der AfD für den Wahlkreis Donaueschingen-Tuttlingen wurde die Aufnahme in die Fraktion verwehrt. Sie sieht es nicht persönlich, sondern sachlich und will dies klären lassen – durch ihren Anwalt. Für sie ist es eine Grundsatzentscheidung, die nachwirken soll auf alle weiteren Nachrücker der Fraktion.

Die AfD-Landtagsfraktion hatte in den vergangenen Tagen ihre Klausurtagung in Bad Herrenalb im Nordschwarzwald. Nach drei Wahlgängen gab es immer noch keine Zwei-Drittel-Mehrheit, um die von den Bürgern demokratisch gewählte Doris Senger in die Fraktion aufzunehmen. Das lässt sich die damit im Moment noch fraktionslose Abgeordnete nicht gefallen. Sie kämpft für die Aufnahme in die Fraktion – ohne Wahl. Denn hier gibt es zwei verschiedene Rechtsauffassungen.

Im Vorfeld der Klausurtagung ließ Senger die rechtliche Lage klären – da sie mit einem solchen Ausgang der Wahl rechnete. Ihr Anwalt kam zu der Auffassung, dass es einen Automatismus gibt. Ein gewählter Abgeordneter sei automatisch auch Mitglied der Fraktion. Dies habe er ihr am vergangenen Sonntag auch nochmals bestätigt – vor der Klausurtagung.

In Grüningen wohnhaft

Es geht der 60-jährigen Abgeordneten, in im Donaueschinger Stadtteil Grüningen wohnhaft, ist dabei um Grundsätzliches und um ihr Recht als Abgeordnete. Sie will auch für alle anderen Nachrücker Klarheit schaffen, dass diese nicht in ihre Situation kommen. "Ich stehe stark für Rechtsstaatlichkeit und dass Gesetze eingehalten werden", erklärt sie im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten und weiter: "Für mich ist es wichtig, dass ich den Status festgestellt bekomme, mehr will ich nicht." Ihrer Auffassung nach wird mit der Verweigerung, sie in die Fraktion aufzunehmen, das Mandat von ihr als Abgeordnete beschnitten. "Ich habe nichts getan, was der Partei schadet und ich bin nicht ausgeschlossen worden", so ihre Feststellung. Hintergrund dafür sind ihr Möglichkeiten als Abgeordnete. Ohne Fraktion im Rücken hat sie nur beschränkt Einfluss.

Wie geht es weiter? Sengers Anwalt ist nach ihren Angaben kommende Woche wieder aus dem Urlaub zurück. Er bekommt von ihr den Auftrag, die Fraktion aufzufordern, die Entscheidung zeitnah zurückzunehmen. Sollte die Fraktion dies nicht tun, strebt sie den Gang zum Landesverfassungsgericht an. Dort will sie eine einstweilige Verfügung einreichen sowie eine so genannte Organklage. Über diese wird in der Regel spätestens zwei bis drei Monate nach dem Einreichen entschieden. Doris Senger zeigt sich überzeugt zu gewinnen. "Ich gehe diesen Weg ja nicht blauäugig, sondern in der Überzeugung, dass ich im Recht bin", äußert sie sich und sieht den Entscheidungen der Fraktion wie auch einem eventuellen Rechtsstreit gelassen entgegen. Die Vorgänge um ihre Person in der Fraktion betrachtet sie sachlich-nüchtern. "Ich sehe es nicht auf persönlicher Ebene." Sie habe schon des öfteren erklärt, dass sie keine personenbezogene, sondern sachbezogene Politik machen will. In ihren Entscheidungen will sie das Für und Wider abwägen.