Prozess: Landgericht verurteilt jungen Mann aus Gambia zu Haftstrafe / "Ich trinke von morgens bis abends"

Donaueschingen/Konstanz. Das Landgericht Konstanz hat einen 26-jährigen Asylbewerber aus Gambia wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls und wegen Raubes zu drei Jahren und einer Woche Haft verurteilt. Der Mann lebte seit zwei Jahren im Raum Donaueschingen.

Anfangs wohnte er in der Asylbewerberunterkunft in Donaueschingen. Dort verschwanden Anfang Oktober vorigen Jahres 580 Euro, die eine zu Besuch weilende Frau aus Gambia in seinem Zimmer deponiert hatte. Obwohl es verboten ist, hatte der Angeklagte die Frau und deren 32-jährigen Freund in seinem Zimmer übernachten lassen.

Als er wegen des Diebstahls unter Verdacht geriet, bezichtigte er einen Inder und einen Nigerianer, sie hätten das Geld gestohlen. Diese Männer hätten sich bereits öfter durch Fenster Zutritt zu anderen Zimmern verschafft und Sachen gestohlen, behauptete er jetzt auch vor Gericht.

Die beiden Verdächtigen ließen sich damals ohne Widerstand von dem 32-jährigen Freund der Bestohlenen durchsuchen. Als dieser bei dem Nigerianer 100 Euro fand, denunzierte der Angeklagte den Mann als den wahren Dieb und nahm ihm das Geld gewaltsam weg. Auch der Inder hatte 120 Euro im Geldbeutel, wobei es sich angeblich um seine Sozialhilfe handelte, die er tags zuvor ausbezahlt bekommen hatte. Der Angeklagte behauptete, das Geld gehöre seiner Bekannten.

Vor Gericht berichtete der 20-jährige Inder, der Mann aus Gambia habe ihm ein großes Küchenmesser an den Hals gehalten und ihm das Geld einfach weggenommen. Der 32-jährige Freund der bestohlenen Frau bestätigte das. Alle seien angesichts dieser Messerattacke so furchtbar erschrocken, dass sie den 26-Jährigen, der wohl viel getrunken hatte, sofort bei der Polizei angezeigt hätten.

Am nächsten Tag habe man ihn in seinem völlig verdreckten Zimmer gefunden. Offensichtlich habe er am gleichen Tag weiter getrunken, und zwar so viel, dass es ihm nicht mehr möglich war, die Toilette aufzusuchen.

Zuvor hatte der 26-Jährige selbst zugegeben: "Ich trinke von morgens bis abends". Vor allem konsumiere er harte Sachen, aber auch Bier. Wenn er kein Geld mehr habe, bettle er andere an oder schnorre von ihnen Alkohol. Aber das Geld der Frau habe er nicht gestohlen.

Bei seiner Festnahme am nächsten Tag hatte er mehrere hundert Euro in der Faust. Nun behauptete der Angeklagte seinerseits, dieses Geld sei seine Sozialhilfe gewesen, die er kurz vor dem Auftauchen der Polizeibeamten ausgezahlt bekommen habe.

Nach der Beweisaufnahme hatten sich die Anklagevorwürfe dann aber so weit bestätigt, dass der noch unter Bewährung stehende Angeklagte noch in der Mittagspause festgenommen wurde. Den Rest des Prozesses musste er mit angelegten Fußfesseln verfolgen. Nach der Urteilsverkündung wurde er ins Gefängnis abgeführt.