Das Angebot gibt es seit einiger Zeit. Allerdings ist die Zustellung der Dokumente nicht ganz so einfach möglich. Die VS-Stadtverwaltung erklärt, woran es hakt.
Seit dem 1. November 2024 gibt es die rechtlichen Voraussetzungen schon, dass sich Bürgerinnen und Bürger ihre neuen Ausweise oder Reisepässe gegen Aufpreis direkt nach Hause schicken lassen können. Vorgesehen ist, dass die Bundesdruckerei die Zustellung in Auftrag gibt, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Möglich war das aber bislang nur theoretisch. Auch das VS-Bürgeramt hatte vor einiger Zeit auf Nachfrage erklärt, dass die Umsetzung noch etwas länger dauern werde. Von Mai dieses Jahres war die Rede.
Und stimmt das nun also auch? Können sich Antragsteller mittlerweile ihre neuen Dokumente gegen eine Gebühr auch bequem nach Hause schicken lassen, statt die Dokumente im Amt abzuholen?
„Gewisse Hürden in der Praxis“
Stadtsprecher Patrick Ganter schildert die Lage so: „Nach anfänglichen verfahrenstechnischen Problemen können Personen ab 16 Jahren seit etwa Mitte Mai 2025 auch in Villingen-Schwenningen den Direktversand nutzen. Dabei wird das beantragte Identitätsdokument nach Fertigstellung durch die Deutsche Post AG direkt nach Hause an den Hauptwohnsitz geliefert. Dieser Service kostet zusätzlich zur Ausweisgebühr 15 Euro.“
In der Praxis gebe es allerdings noch „gewisse Hürden bei der Zustellung“, so dass der Direktversand nicht für jeden möglich sei. So müsse das beantragte Dokument ausschließlich dem Antragsteller persönlich übergeben werden, wobei dieser sich vor Übergabe mit einem (anderen) gültigen Ausweisdokument wie zum Beispiel dem Personalausweis oder Reisepass ausweisen müsse. Das Problem an der Sache: Wenn jemand einen neuen Personalausweis beantragt und den Direktversand wählt, muss der bisherige Personalausweis von der Pass- oder Ausweisbehörde bereits bei der Antragstellung eingezogen werden. Der Antragsteller muss in diesem Fall also noch im Besitz eines Reisepasses sein, um sich bei Zustellung ausweisen zu können und den Direktversand zu nutzen.
Sieben Tage in der Filiale
„Kann ein Dokument im Direktversand nicht zugestellt werden, wird die Sendung noch sieben Tage in einer Postfiliale hinterlegt“, erläutert der Stadtsprecher weiter. Erfolge die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, werde das Dokument an die Behörde weitergeleitet. Dort könne es der Antragsteller dann abholen. Bisher sei der Direktversand-Service im Übrigen noch nicht nachgefragt worden.
Seitens des zuständigen Bundesinnenministeriums betont derweil eine Sprecherin: „Der Direktversand von Ausweisdokumenten wird seit dem 2. Mai 2025 flächendeckend in den Kommunen angeboten. Bereits am 2. Mai 2025 trafen die ersten Bestellungen mit der Option Direktversand in der Bundesdruckerei GmbH ein.”
Die Kommunen fordern seit längerem, dass die Bundesdruckerei Ausweisdokumente direkt an die Bürger versendet. Das soll Bürger und Verwaltung gleichermaßen entlasten. Bei einem Direktversand könnten demnach deutlich mehr Anträge bearbeitet werden.
Welche Dokumente soll man sich künftig schicken lassen können und wie soll das funktionieren?
Was wird verschickt?
Verschickt werden Personalausweise, Reisepässe, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten, die von der Bundesdruckerei kommen.
Wie wird zugestellt?
Zugestellt wird im Postident-Verfahren. Wer sich mit einem gültigen Ausweisdokument legitimiert, bekommt das gewünschte und angeforderte Dokument durch den Post-Zusteller ausgehändigt. Die Zustellung erfolgt ausschließlich persönlich; über den Zustelltermin sollen die Antragsteller im Vorfeld per Mail informiert werden. Laut Bundesinnenministerium wird die Postsendung mit dem Ausweisdokument in der Postfiliale für sieben Werktage eingelagert, wenn die Person während des Zustellversuchs an der Wohnanschrift nicht angetroffen werden konnte. Wer diese einwöchige Frist versäumt, kann die Sendung stattdessen anschließend bei der ausstellenden Behörde abholen.
Was kostet es?
Die Gebühren für den Direktversand betragen 15 Euro. Dabei handelt es sich um Zusatzgebühren, die neben den üblichen Kosten anfallen. Wer den Direktversand bestellt, bezahlt den Betrag direkt bei der Antragstellung in der Behörde.