Der Prozess gegen den Dornstetter Messerstecher nahm am letzten Verhandlungstag eine überraschende Wendung. Foto: Kupferschmidt

Das Urteil im Prozess gegen den Dornstetter Messerstecher steht fest. Am letzten Verhandlungstag gab es eine unerwartete Wendung.

Dornstetten/Rottweil - Thomas B. (Name geändert) sitzt ruhig auf der Anklagebank. In wenigen Minuten wird das Urteil verkündet werden. Es war ein kurioser Prozess vor dem Landgericht Rottweil: Angeklagt war B. wegen versuchten Mordes.

So soll er mit einem Fleischermesser in ein fremdes Zimmer gestürmt sein, auf einen 21-Jährigen eingestochen und diesen erheblich verletzt haben. Der Grund? Das konnte nicht endgültig geklärt werden, da Thomas B. sich nicht zur Sache äußern wollte. Allerdings betonte der 45-Jährige immer wieder, dass er zu den "Hells Angels" gehöre. "Ich bin nur gereizt, wenn man Menschen, die mir wichtig sind, wie die ›Hells Angels‹, in den Schmutz wirft", sagte er am zweiten Verhandlungstag.

Angeklagter leidet an krankhafter seelischer Störung

An der Behauptung, zu dieser Gruppierung zu gehören, hielt Thomas B. während des Prozesses eisern fest. Die psychiatrischen Gutachter gehen davon aus, dass der 45-Jährige seinen Selbstwert durch Lügen steigern möchte. Beide schätzen ihn als gefährlich ein und bestätigten, dass man den Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen sollte. Fest stehe, dass Thomas B. an einer krankhaften seelischen Störung leidet, sagte der psychiatrische Sachverständige. Er habe den Verdacht, dass der Angeklagte eine organische Persönlichkeits- und Verhaltensstörung oder eine psychotische Störung habe.

Angeklagter: "Ich wollte niemanden töten"

Am letzten Prozesstag nahm der Fall eine überraschende Wendung: So hatte der Verteidiger Peter Würthner beantragt, dass B. wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wird – und nicht wegen versuchten Mordes. Der 45-Jährige betonte immer wieder, er habe den 21-Jährigen "nur verletzen, nicht töten" wollen. Auch kurz vor der Urteilsverkündung sagte er: "Ich wollte niemanden töten." Die Kammer entschied "unter Anwendung des Zweifelssatzes" zugunsten des Angeklagten und verurteilte Thomas B. wegen gefährlicher Körperverletzung. Er habe die Möglichkeit gehabt, noch einmal tödlich auf den 21-Jährigen einzustechen – das habe er aber nicht gemacht.

Richter Karlheinz Münzer verkündet Urteil

Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten zu verurteilen und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen. Auch Würthner schlug die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten vor. Als der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer das Urteil verkündet, steigt die Spannung im Gerichtssaal.

Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Thomas B. wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und muss in ein psychiatrisches Krankenhaus. Das heißt konkret: B. befindet sich jetzt in einer Psychiatrie. Jährlich wird dann geprüft, wie es um seinen Gesundheitszustand steht – und ob seine Prognose weiterhin schlecht aussieht, wie Pressesprecher David Selig auf Nachfrage berichtet. Es ist kein Endzeitpunkt angesetzt: Wann oder ob Thomas B. jemals wieder auf freiem Fuß sein wird, richtet sich nach dem Heilungserfolg. Fest steht nur, dass er für mindestens vier Jahre weggesperrt ist.