Sitzplätze Mangelware: So gut besucht war eine Gemeinderatssitzung in Dobel lange nicht mehr wie die zum Thema "Straubenhardter Windkraftprojekt" am Donnerstagabend. Foto: Gegenheimer Foto: Schwarzwälder-Bote

Aufreger: Windkraftprojekt Straubenhardt: Gemeinde Dobel will sich gegen Genehmigung wehren

Eine Gegenstimme – ansonsten stellte sich der Gemeinderat Dobel voll hinter die Empfehlung des Verwaltungs- und Fremdenverkehrsausschusses. Dieser hatte vorgeschlagen, Rechtsmittel gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks Straubenhardt einzulegen.

Dobel. "Nachsitzen" über die Weihnachtsfeiertage hieß es für die Verwaltung, die zur Gemeinderatssitzung mit Bürgermeister und beiden Amtsleitern erschienen war – und für den vollzählig angetretenen Gemeinderat, der die 274-seitigen Genehmigungsunterlagen als "Feiertagslektüre" am 23. Dezember erhalten hatte.

Ereignisse chronologisch vorgetragen

"Unsere Pfarrscheuer ist selten so voll wie heute", begrüßte Bürgermeister Christoph Schaack interessierte Bürger aus Dobel, aus den Bad Herrenalber Höhenorten, aus Neuenbürg-Dennach und aus Straubenhardt. Jürgen Gall hatte eine Chronologie der Ereignisse zusammengestellt. Selbst beim stets ruhigen und sachlichen Kämmerer war bei der Vorgehensweise des Nachbarlandkreises die Emotion zu spüren.

In den vergangenen Monaten sei man vom Landratsamt Enzkreis auf anwaltliche Nachfragen hin vertröstet worden, "die Prüfungen bezüglich des Immissionsschutzes liefen noch". Am 15. Dezember sei bekannt gemacht worden, dass es keinen weiteren Erörterungstermin geben würde. Am 16. Dezember habe die Gemeinde Dobel eine kurze E-Mail des Landratsamts Enzkreis erhalten, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt sei und vom 23. Dezember 2016 bis 5. Januar 2017 öffentlich ausgelegt würde.

Auch die Gemeinde Dobel habe, wie die Bürgerinitiative (BI) Gegenwind und die Stadt Bad Herrenalb, scharf zum Termin protestiert. Resultat war am 19. Dezember die Mitteilung der Verschiebung der Offenlage auf den Zeitraum ab dem 11. Januar 2017. Außerdem, so Gall, habe er erst durch Nachlesen auf der Straubenhardter Homepage festgestellt, dass die landratsamtliche Genehmigung bereits am 5. Dezember erteilt, jedoch erst am 16. Dezember bekannt gegeben worden war.

Auf den Antrag der Gemeinde Dobel, am 20. Dezember Akteneinsicht in die immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch Zusendung der Unterlagen zu erhalten, wurde von der Behörde das Angebot gemacht, am 22. Dezember Akteneinsicht vor Ort zu nehmen. Schaack und Gall nahmen dies wahr. Gall präsentierte auch Fotos des Waldes zwischen Dennach und Dreimarkstein, wo seit 16. Dezember offensichtlich Vermessungs- und Markierungsarbeiten laufen.

Wegverbreiterungen sind dort abgepflockt, wo der Hauptzufahrtsweg vom Enztal zu den zukünftigen Straubenhardter Windkraftstandorten sein soll.

Fachanwalt Rico Faller erläuterte Gremium und Gästen, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit einer sofortigen Vollziehbarkeit ausgestattet ist, wodurch Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben. Sprich: Die Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH &Co KG kann in jedem Fall zu bauen beginnen. Wie Faller auf Nachfrage erklärte, ist davon auszugehen, dass die Genehmigung der anstehenden Subventionsreduzierung 2017 geschuldet ist.

Antrag beim Verwaltungsgericht

Die Gemeinde Dobel – wie auch jeder Bürger –, so Faller, kann nach der Offenlage fristgerecht Widerspruch einlegen. Ein Grund muss zunächst nicht benannt werden. Die Rechte späterer Einsprüche bleiben gewahrt. Die sofortige Vollziehbarkeit könne aber nur durch ein gerichtliches Verfahren gestoppt werden. Hierfür muss ein Antrag beim Verwaltungsgericht nach Paragraf 80, Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung gestellt werden – eine Sache, die Dobel nun beschloss.

Da mit den Rodungen bereits Tatsachen geschaffen würden, müsse zeitnah agiert werden, so Faller, jedoch mit Augenmaß. Privatpersonen rate er von diesem Vorgehen schon aus Kostengründen ab. Die Gemeinde als Antragsteller muss sich hier auf jene Aspekte fokussieren, die sie originär betreffen wie die interkommunale Rücksichtnahme. Das Gericht werde entscheiden, ob bis zur Klärung ein Baustopp verfügt wird.

Bernd Bischoff (FuD) verwies auf die bereits jetzt hohen Anwaltskosten und bezweifelte den Erfolg des Vorhabens. Schultes Schaack betonte seine eingegangene Verpflichtung, Unheil von der Gemeinde abzuhalten und plädierte daher für den Rechtsbehelf vor dem Verwaltungsgericht.

Arbeitsplätze der Waldklinik in Gefahr?

Markus Treiber (PD) ging noch einen Schritt weiter und gab sein "Ja" zu allen rechtlichen Mitteln: "Das Windkraftprojekt würde den Ort nachhaltig schädigen." Auch Antje Mieves und Bärbel Schöffler (beide FuD) positionierten sich pro Rechtsbehelf.

Ihre Ratskollegin Sabine Nobel (FuD) sah die Arbeitsplätze der Waldklinik als größtem Dobler Arbeitgeber sonst aufs Spiel gesetzt. Und Roy Kieferle (PD) bezeichnete die Windräder als "tödlich für Gastronomie, Urlauber und Wochenendgäste".

Es wurde beschlossen, Rechtsanwalt Faller zu beauftragen, Widerspruch im Rahmen der Widerspruchsfrist einzulegen sowie einstweiligen Rechtsschutz zu erwirken.

Der Schulterschluss mit der Stadt Bad Herrenalb und der BI Gegenwind wurde betont: BI-Vorsitzender Heinz Hummel erläuterte auf Wunsch von Schultes Schaack, welche rechtlichen Möglichkeiten die BI ausschöpfen wird.

(geg). Wie sensibel das Thema Windkraft in der Region ist, zeigt ein Vorfall, der sich in der jüngsten Sitzung des Dobler Gemeinderates ereignet hat. Hauptamtsleiterin Sylvia Wacker bemerkte, dass ihr Platznachbar Teile des Sitzungsverlaufs mit einem Tonaufnahmegerät aufzeichnete, was nicht erlaubt ist. Darauf aufmerksam gemacht, verwies Bürgermeister Christoph Schaack den Mann des Raumes. Dieser ist erklärter Windkraftbefürworter und ehemaligen Mitarbeiter des Regionalverbands Nordschwarzwald. Außerdem ist er aktiv in der Bürgerinitiative (BI) Pro Windkraft Schömberg. Einigen Anwesenden, darunter Gemeinderäte, genügte die Versicherung des Mannes nicht, die Aufnahmen zu löschen. Sie sahen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Mann lieferte sein Aufnahmegerät an Rechtsanwalt Rico Faller zur Löschung der Aufnahme noch vor Ort aus. Im Anschluss erhielt der Mann das Diktiergerät zurück.

Hauptamtsleiterin Wacker teilte gestern gegenüber unserer Zeitung mit, dass die Gemeinde Dobel rechtliche Schritte prüfe.