Prima Idee – aber bitte mit anderem Geschäftspartner: das Thema Baumzelte ist in Dobel noch einmal aufgepoppt. Foto: Gegenheimer

Unschöne Nachrichten sind der Dobler Verwaltung bereits Ende 2020 ins Haus geflattert: Der Unternehmer, der 2019 in einem Waldareal oberhalb der Höhenstraße Baumzelte für Übernachtungen aufgehängt hatte, fordert Schadenersatz in Höhe von 2500 Euro wegen übler Nachrede.

Dobel - Publik wurde das folgendermaßen: Als die Gemeinde Dobel, vertreten durch Bürgermeister Christoph Schaack, das oben bezeichnete Schreiben an ihren Anwalt weiterleitete, keine Zahlung veranlasste und auch nicht auf ein nachträgliches Verhandlungsangebot einging, wandte sich der Unternehmer an eine regionale Zeitung und schilderte den Sachverhalt aus seiner Sicht. Das kann Bürgermeister Schaack nicht unwidersprochen lassen.

Hintergrund: Der zum 30. September 2019 ausgelaufene, kostenfreie Gestattungsvertrag mit dem Unternehmer war von der Gemeinde Dobel nicht mehr verlängert worden. Ein von der Verwaltung angebotenes Areal im Horntann, Staatswald auf Dobler Gemarkung, wollte der Unternehmer gern ab 2020 nutzen. Er reichte bei der Kommune wie beim Landratsamt allerdings mehrere Planversionen ein, was die Beantragung uneindeutig gemacht habe.

Das Landratsamt Calw, Abteilung Forstbetrieb und Jagd, hatte Ende Mai die forst- und naturschutzrechtliche Erlaubnis erteilt, allerdings eingeschränkt auf eine konkrete Version. Außerdem waren mehrere Bedingungen an die Erlaubnis geknüpft. Der Staatsforst als Eigentümer und potenzieller Vertragspartner wollte das Einvernehmen der Gemeinde Dobel für die baurechtliche Genehmigung. Wegen der Uneindeutigkeit des Antrags, eines fehlenden Müllbeseitigungs-, Hygiene- und Brandschutzkonzeptes und der Unsicherheit bei der Erschließung von Strom und Wasser samt Abwasser, aber auch wegen negativer Erfahrungen beim ersten Gestattungsvertrag, versagte der Gemeinderat – nach ausführlicher Erörterung – im Juli 2020 mehrheitlich das Einvernehmen. Daraufhin verfolgte der Unternehmer seine Baupläne in Dobel nicht weiter, eine weitere Zusammenarbeit konnte er sich nicht mehr vorstellen.

Zu Unrecht beschuldigt?

Doch fühlt er sich zu Unrecht beschuldigt und fordert nun, nachdem er Mitte des vergangenen Jahres schon einmal mit rechtlichen Schritten gedroht hatte, Schadensersatz wegen einer negativen Äußerung über ihn in jener öffentlichen Gemeinderatssitzung.

Dobels Bürgermeister bedauert, erneut einen Anwalt einschalten zu müssen: "Wir haben uns vielfach bemüht, den Unternehmer in seinen Plänen zu unterstützen. Dass Dobel nun zum Buhmann gemacht werden soll, ärgert mich." Man habe sich nichts vorzuwerfen, der Unternehmer könne gerne den Rechtsweg nutzen, so Schaack weiter.

Im Übrigen sei die Gemeinde jederzeit aufgeschlossen durchdachten touristischen Angeboten gegenüber und werde auch in diesem Jahr mögliche Partner und Konzepte prüfen.