Ein riesiges Rotorenblatt wurde unter Einsatz von Lastkraftwagen und Kränen zu seinem Zielort transportiert. Foto: Gegnheimer

Windkraft: Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans Neuenbürg-Engelsbrand

Windkraft die Zweite: Am Dienstagabend stellte sich der Dobler Gemeinderat geschlossen hinter die Stellungnahme der Kommune, die Änderung des Teilflächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VV) Neuenbürg/Engelsbrand mit Ausweisung veränderter Windenergieflächen nicht hinzunehmen.

Dobel. "Wir werden die Hände nicht in den Schoß legen", so Bürgermeister Christoph Schaack. Die 30-seitige Stellungnahme zuzüglich Anlagen, ausgearbeitet von Fachanwalt Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer und Lenz, wurde fristgerecht am 28. September abgegeben. Die Gemeinderäte waren vorab informiert. Das Papier schließt den Antrag ein, die Planung der VV "im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 25.06.2020 und auch wegen der Ungeeignetheit des Windatlas’ 2019 als Planungsgrundlage auszusetzen" beziehungsweise "unter Berücksichtigung der in der Stellungnahme formulierten Bedenken zu überarbeiten".

Große Potenzialfläche "Heuberg"

Hintergrund: Der erste Planentwurf der VV Neuenbürg/Engelsbrand mit Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen (WEAs) datiert aus dem Jahr 2013. Da nun für die Fläche "Hirschgarten" südlich von Waldrennach bereits ein immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsantrag eines möglichen Betreibers vorliegt, forciert die VV Neuenbürg/Engelsbrand die Planung für den Teilflächennutzungsplan Windkraft. Mit dem Ziel, selbst zu steuern, wo künftig auf ihrem Gebiet WEAs erstellt werden dürfen, erläuterte Rechtsanwalt Faller, der in der Sitzung anwesend war.

Gegenüber dem ursprünglichen Planentwurf haben sich die Pläne der VV bezüglich Lage, Abgrenzung und Größe möglicher Flächen verändert: Neben dem "Hirschgarten" gäbe es nun statt einer kleineren eine große Potenzialfläche "Heuberg" mit rund 194 Hektar sowie eine Fläche "Horntann" mit 256 Hektar. Beide Flächen erstrecken sich bis ins Eyachtal, Letztere bis an die Gemarkungsgrenze von Dobel unweit der "Volzemer Steine". Damit rückt sie näher als 1000 Meter an den Ortsrand von Dobel beziehungsweise den Ortsteil Eyachmühle.

Im Entwurf heißt es: "Abstände zur Einzelbebauung im Außenbereich von 500 Metern und zu Siedlungsgebieten und Pflegeheimen von 1000 Metern sind vorgesehen."

"Dobel würde von Nordosten und Südosten her von Windrädern umzingelt sein", so Bürgermeister Schaack. Der vor Jahren erhoffte Mitstreiter Neuenbürg – damals gegen den Straubenhardter Windpark – wird damit jetzt zum Kontrahenten.

Als wesentliche Argumente gegen die Planung erläuterte Fachanwalt Faller zum einen, dass die VV mit Ausweisung von 15 Prozent an Potenzialflächen für Windkraft über die Mindestanforderung zehn Prozent hinausgehe. Dies könne im Interesse der Gemeinde Dobel korrigiert, die Flächen reduziert werden. Weiterhin gebe es auch weiter nördlich im Gebiet der VV mögliche Konzentrationszonen. Es entstehe der Eindruck einer nicht ausgewogenen Ausweisungsplanung mit "Wegschieben" der Potenzialflächen von der eigenen Stadt-/Gemeindebebauung – zu Lasten anderer.

Sachlicher und abgeklärter als seinerzeit bei den Straubenhardter Planungen ging das Ratsgremium in die Diskussion. Gemeinderat Tobias Neubauer (FuD) merkte an, dass man sich eigentlich mit dem Neuenbürger Teilort Dennach zusammenschließen müsste, da dieser noch massiver betroffen sei. Bernhard Kraft (PD) fürchtet um touristische und Erholungsgebiete wie auch die Loipen im Dobler Wald.

Wie aber auch das Problem des insgesamt kränkelnden Waldes, dem, so Neubauer, nicht noch mehr Fläche genommen werden sollte, seien dies keine generellen Ausschlusskriterien, erklärte Faller. Sie kämen höchstens in einer Gesamtabwägung zum Tragen.

Kraft gab zu bedenken, dass die Steilhänge im Bereich "Horntann" "unbebaubar" mit WEAs seien. Anwalt Faller resümierte, dass in den kommenden Monaten die Argumente aus der Öffentlichkeitsbeteiligung vom Planungsträger strukturiert und abgewägt würden, im besten Falle eine teilweise Überplanung des Vorhabens der VV stattfinde. Die Stellungnahme der Kommune ist auf der Dobel-Homepage einsehbar.