Die Entscheidungen über Abschiebungen wolle er dem Bund überlassen, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Archivfoto). Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler/IMAGO/Bernd Elmenthaler

Sollten straffällig gewordene Flüchtlinge abgeschoben werden? Der Fall von Illerkirchen sorgt für eine Diskussion zwischen Bund und Land. Nun äußert sich dazu Ministerpräsident Kretschmann.

Im Streit um die Abschiebung von Straftätern in gefährliche Regionen will sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann kein Urteil erlauben. „Wer wohin abgeschoben werden kann, entscheidet die Bundesregierung“, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart. „Die entscheiden das - und nicht wir.“ Hintergrund ist die Debatte um einen jungen Afghanen, der in einem Flüchtlingsheim in Illerkirchberg mit anderen Männern 2019 ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt hatte. Er war zu einer Haftstrafe verurteilt worden, ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß.

Justizministerin Marion Gentges (CDU) hatte sich beim Bund dafür eingesetzt, dass der Mann nach Afghanistan abgeschoben wird. Sie schrieb deshalb an Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD). Kretschmann reagierte am Dienstag eher distanziert auf die Aktivitäten seiner Justizministerin. „Sie kann Briefe schreiben, wie sie das für richtig hält“, sagte er. „Ich bin der Meinung, das muss der Bund entscheiden.“ Er habe die Entscheidungsgrundlagen dafür und könne feststellen, wohin abgeschoben werden könne und wohin nicht.

Warum laut Kretschmann nicht abgeschoben werden kann

Kretschmann betonte zudem, dass nach Afghanistan derzeit allein schon technisch nicht abgeschoben werden könne, weil dort unter den gegenwärtigen Bedingungen gar keine Flugzeuge landen könnten.

Die Bundesregierung hatte Abschiebungen nach Afghanistan aufgrund der Sicherheitslage ausgesetzt.