Um ein mögliches Handyverbot an Schulen ist eine neue Diskussion entbrannt. Foto: /Patrick Seeger

Politiker drängen auf ein bundesweites Handyverbot an Schulen. Die Lahrer Bildungseinrichtungen regeln es noch selbst. Einige fordern aber einheitliche Vorschriften – um sich Diskussionen mit Jugendlichen und ihren Eltern zu ersparen.

Ein Vorschlag der hessischen Landesregierung hat Schlagzeilen gemacht: ein grundsätzliches Handyverbot an allen Schulen. Die Bildungseinrichtungen in Lahr gehen unterschiedliche Wege, um der Ablenkung durch die digitalen Geräte Herr zu werden. Unsere Redaktion hat sich umgehört, was sie von einem möglichen Verbot halten.

 

Verbundschule: Leiterin Ingrid Furrer plädiert für klare Regeln: „Ich würde es sehr begrüßen, wenn das Kultusministerium sich eindeutig äußert.“ Zwar habe die Schule schon jetzt klare Vorschriften, die würden jedoch teilweise hinterfragt. Die Diskussionen – und damit den Zeitverlust – könne man sich mit Verweis auf dann landesweit einheitliche Regeln sparen, glaubt Furrer. Sie stellt klar: Auch manche Eltern sind Teil des Problems. „Einige sehen es als gesetzt an, dass sie ihre Kinder auf dem Handy erreichen müssen.“ Diese Haltung sei auch bei der Entwicklung zur Selbstständigkeit hinderlich. Und: „Die Schüler sollen sich auf die Schule konzentrieren dürfen“, so der Appell der Schulleiterin. Auf dem Gelände der Verbundschule herrscht daher ein Handynutzungsverbot. Die Regel ist simpel: Bei Schulstart verschwindet das Handy in der Tasche und bleibt dort bis Schulende. Ausnahme sei die lange Pause vor dem Nachmittagsunterricht, erklärt Furrer. Wichtig sei der Schule auch, die Medienkompetenz der Kinder zu stärken. Die Schule allein könne aber nur einen gewissen Teil dazu beitragen. „Es ist auch Familiensache“, so Furrer.

Scheffel-Gymnasium: Einer grundsätzlichen „Regelung von oben“ kann Schulleiterin Antje Bohnsack etwas abgewinnen. „Wichtig wären gemeinsame Regelungen, die für alle handhabbar sind“, sagt sie. Schon seit längerem habe das „Scheffel“ eigene Handy-Regeln eingeführt – und jüngst angepasst.

Der Status quo: Es gibt sogenannte „Handygaragen“. Die befinden sich in den Klassenzimmern, die Schüler geben ihre Geräte dort vor Stundenbeginn ab. Zusätzlich werde nach Alter gestaffelt: Bis zur achten Klasse bleibt das Handy in der „Garage“. Die Älteren dürfen ihr Smartphone zwischen den Stunden zwar mitnehmen, aber nur für bestimmte Zwecke nutzen.

„Ab der zehnten Klasse gibt es Schul-Ipads“, so Bohnsack. Befürworter eines Handyverbots auf dem Schulgelände heben oft auch den sozialen Aspekt hervor, wenn Schüler in den Pausen zusammen Zeit verbringen, anstatt ins Handy zu versinken. Auch damit habe sich das „Scheffel“ mit einer Arbeitsgruppe auseinandergesetzt. Die „bewegte Pause“ soll etwa mit Spielgeräten auf dem Pausenhof zu Aktivitäten animieren. „Das kommt gut an“, freut sich Bohnsack.

Eichrodtschule: „Immer mehr Kinder besitzen auch schon in der ersten und zweiten Klasse Handys“, sagt Alexandra Franz, Leiterin der Grundschule. Ein generelles Verbot erachtet Franz für ihre Schule allerdings nicht für notwendig: „Wir kommen aktuell gut zurecht mit unserer Regelung. An weiterführenden Schulen ist diese Idee wahrscheinlich eine dringlichere Überlegung“, fügt sie an.

In der Schulordnung der Eichrodtschule gibt es auch einen Abschnitt zu digitalen Geräten. „Mobile Endgeräte sind in der Schule unerwünscht. Bringe ich dennoch ein Handy, oder ähnliches Gerät mit, muss dieses auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet bleiben“, heißt es dort zum Beispiel.

Clara-Schumann-Gymnasium: „Vielleicht gar nicht so schlecht“, meint Lehrerin Gerlinde Person-Weber zu den hessischen Handy-Verbotsplänen. Zwar dürften die Schüler ihre Smartphones im „Clara“ bei sich tragen, der Blick auf den Bildschirm zwischen den Stunden darf aber nur kurz ein.

Etwa, um den digitalen Stundenplan einzusehen. „Fakt ist aber, dass die Schüler oft das Bedürfnis haben, das Handy zu nutzen“, weiß Person-Weber. Verstöße zu sanktionieren sei aber schwierig. Anders als das „Scheffel“ habe sich das „Clara“ gegen „Handygaragen“ entschieden. Die hätten zusätzlichen Aufwand für die Lehrkräfte bedeutet. Sollten Handys im Unterricht gezielt eingesetzt werden, ermöglicht das Gymnasium den Schülern das Einwählen in das Wlan der Schule. Ansonsten bleibe das Tabu.