Jagdhunde sind Arbeitstiere und für Jäger obendrein sehr nützlich – Steuern bezahlen müssen diese für ihre vierbeinigen Partner trotzdem. Foto: pixabay

Seit Jahren schon kämpfen immer wieder Jäger in Villingen-Schwenningen um die Steuerbefreiung für ihre Jagdhunde. Haben Sie nun erstmals Aussicht auf Erfolg?

Villingen-Schwenningen - Ausgebildete Jagdhunde sind Arbeitstiere – und für einige Berufsgruppen besonders Nützliche obendrein: Die Hunde werden in der Regel nicht nur für eine so genannte weidgerechte Jagd eingesetzt, sondern machen die Jagd manchen Niederwilds – dazu zählen beispielsweise auch Feldhasen – sogar erst möglich. Vor allem aber hilft der Jagdhund auch bei der Suche nach einem gejagten und im Zuge dessen erlegten Tier. Wer so nützlich ist, der sollte in den Augen der Kreisjägermeisterin Dunja Zimmermann aus Tannheim auch von der Steuer befreit werden. Sie regte die Steuerbefreiung für ausgebildete Jagdhunde daher auch in einem Schreiben an die Stadträte und die Verwaltung Villingen-Schwenningens an.

Auch diverse Berufsinnungen empfehlen eine solche Befreiung. Dem sollte man, findet der SPD-Stadtrat Bernd Lohmiller, folgen – schließlich seien in der Stadt Villingen-Schwenningen auch bereits Rettungshunde von der Steuerpflicht befreit worden. Und allzu viele ausgebildete Jagdhunde werde es im Bereich des Oberzentrums wohl kaum geben, dass die Summe haushaltstechnisch relevant werden könne.

Ignoriert die Stadt VS die Empfehlung des Landes weiterhin?

Würden die Besitzer von Jagdhunden von der Pflicht, die Hundesteuer für diese Tiere abzuführen, befreit, könnten sie doppelt sparen, denn: 2022 soll die Hundesteuer um zwölf Euro je Hund erhöht werden.

Neu ist das Thema Steuerbefreiung für Jagdhunde in VS indes nicht. Bereits im Juli 2020 preschte ein Schwenninger Jäger mit einem solchen Anliegen vor. Er rüstete sich mit einer Aussage des Landes, genauer: des Ministeriums für Ländlichen Raum, als Argument, wonach das Ministerium empfahl, "dass Jagdhunde von der Hundesteuer befreit werden sollten". Aber die Hoheit über die Hundesteuer liegt bei der Stadt und genau bei der war der Schwenninger mit seinem Anliegen bislang gescheitert – die Empfehlung des Landes wurde hier offenbar ignoriert.

Damals sah die Stadt Villingen-Schwenningen laut einem der Redaktion des Schwarzwälder Boten vorliegenden Schreiben keinen Anlass, den Antragsteller von den Steuerkosten zu befreien – damit war der Mann gescheitert. Und das widerfuhr ihm im übrigen bereits zum zweiten Mal, denn auch 2018 beschied die Verwaltung des Oberzentrums sein Anliegen abschlägig und das, obwohl laut städtischer Satzung eine Steuerbefreiung auf Antrag durchaus möglich ist. In der langen Liste der Ausnahmen vom Rettungs- über den Blindenhund bis hin zum Wachhund leerstehender Gebäude fehlt der Jagdhund bislang.