Ein "Rädle" und eine Blumenvase waren die Steine des Anstoßes bei der Diskussion. Foto: Archiv/Danner

Gemeinderat ändert Friedhofssatzung. Ab Januar höhere Gebühren für Bestattungen.

Oberndorf - Dank einer am Dienstag vom Gemeinderat beschlossenen Änderung der Friedhofssatzung ist das viel diskutierte "Fahrrädle" auf einer Mauernische an der Urnenwand auf dem Talfriedhof nicht mehr satzungswidrig. Damit ist die ursprüngliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung an die Angehörigen, das Fahrradsymbol zu entfernen, hinfällig.

Gelockert wurde die strikte Vorgabe, wonach außer Namen und Daten bisher nur sakrale Zeichen für die Frontplattengestaltung zugelassen waren. Stattdessen soll nun wie bei individuellen Gräbern der allgemeine Gestaltungsgrundsatz Anwendung finden, dass Grabmale, sonstige Grabausstattungen und Frontplatten an Mauernischen der Würde der Friedhöfe entsprechen müssen.

Schriftliche Genehmigung erforderlich

Zwar sind damit künftig auch Blumenvasen und Fotos an den Frontplatten erlaubt, doch eine schriftliche Genehmigung für Schrift, Symbole und sonstige Ausstattung muss trotzdem vorher bei der Stadt eingeholt werden. Eine Unterlassung gilt als Ordnungswidrigkeit.

Mehrheitlich hatte der Kernstadtbeirat ursprünglich für die Entfernung des nicht sakralen Fahrrad-Symbols und der kleinen Blumenvase an der danebenliegenden Urnennische gestimmt. Die Friedhofsverwaltung hatte sich an der geltenden Friedhofssatzung orientiert.

Beistand erhielt die Familie des Verstorbenen von der SPD-Fraktion. Fraktionssprecherin Ruth Hunds (SPD) stellte Anfang Juli einen allgemein formulierten Antrag an die Stadtverwaltung, die Friedhofsordnung zur Überprüfung und Anpassung beim Verwaltungsausschuss auf die Tagesordnung zu setzen, da die Beerdigungskultur einem ständigen Wandel unterliege.

Angepasste Friedhofssatzung

Das Thema war im Sommer stark diskutiert worden. Sogar in der Landesschau des SWR vom 7. September wurde unter der Rubrik "Kurz und bunt" ein einminütiger Beitrag gesendet.

Die geänderte Friedhofssatzung enthält weitere Anpassungen, die von Amtsleiterin Irene Heim vorgestellt wurden. Neu festgesetzt wurden die Gebühren für eine Beisetzung auf dem inzwischen fertiggestellten Frühchenfeld. Denn die Ausgaben der Stadt seien infolge der Neuausschreibung für die Grabherstellung und Durchführung von Bestattungen stark gestiegen. Dies wirke sich ab Januar 2021 mit einem Anstieg der Bestattungsgebühren von acht bis 23 Prozent aus.

Die Hochmössinger Ortsvorsteherin Sabine Jaud wollte aufgrund einer entsprechenden Rückfrage aus der Bevölkerung wissen, ob die Verwendung des SargAbsenkapparates zwingend vorgeschrieben sei oder die Absenkung ins Grab auf Wunsch der Hinterbliebenen alternativ auf traditionelle Art durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde erfolgen könne. Aus der Friedhofssatzung selbst gehe keine Verwendungspflicht hervor, hieß es. Doch im Vertrag mit den Bestattungsunternehmen sei die Verpflichtung zur Anschaffung und Verwendung des Apparates enthalten. Eine gebührenmäßige Unterscheidung sei daher nicht möglich.