Das Thema Windkraft treibt derzeit die Ostelsheimer Bevölkerung um. Foto: borneolover - stock.adobe.com

Zum Gestattungsvertrag mit den Stadtwerken Tübingen zum Bau von drei Windkraftanlagen im Ostelsheimer Lochwald hat unser Leser Thomas Elsner aus Gechingen die folgende Meinung.

Die Gemeinde Ostelsheim hat im April 2024 mit den Stadtwerken Tübingen einen Gestattungsvertrag zum Bau von drei Windkraftanlagen geschlossen. Dies, obwohl sich zu diesem Zeitpunkt schon eine Mehrheit der Bürger dagegen ausgesprochen hatte.

 

In diesem Vertrag ist eine Ausstiegsklausel enthalten. Diese wird greifen, wenn sich kommenden Sonntag bei der anstehenden Bürgerbefragung eine Mehrheit gegen die Windräder ausspricht. Letzen Herbst hat Herr Boris Palmer bei einer Infoveranstaltung in Ostelsheim gesagt, dass im Falle eines Ausstiegs Ostelsheim alle bis dahin angefallenen Kosten tragen müsse.

Ein Ausstieg kommt teuer

Über die Höhe dieser Kosten wurde nur spekuliert. Nun eröffnete jüngst Bürgermeister Alshebl, dass Kosten bis zu 270 000 Euro für die Gemeinde bei einem Ausstieg anfallen könnten. Was ist das für ein einseitiger Vertrag? Wozu ist die Ausstiegsklausel gut, wenn alle Kosten bei einem Vertragspartner hängen bleiben?

Obwohl ich kein Ostelsheimer bin, würde mich sehr interessieren, ob dieser Vertrag einer juristischen Überprüfung standhalten würde. Leider wird der Öffentlichkeit, meines Wissens trotz intensiver Bemühungen, kein Einblick in den Vertrag gestattet.

Schreiben Sie uns: leserbriefe@schwarzwaelder-bote.de. Mit der Übersendung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Leserbrief in der Printausgabe, im E-Paper sowie im Onlinedienst des Schwarzwälder Boten veröffentlicht wird. Wir behalten uns Kürzungen vor. Leserbriefe entsprechen nicht notwendig der Meinung der Redaktion.