Hobbybierbrauer Philipp Schumpp soll seine Brauerei in Zimmern schließen. Das beschloss der Gemeinderat. Was viele Bürger kritisieren, befürwortet unser Leser Joachim Balke aus Zimmern.
In Deutschland sollen doch vor dem Gesetz alle gleich sein. Jeder Handwerker und Gewerbetreibende muss sich zur Ausübung seines Gewerbes geeignete Räumlichkeiten suchen. In einigen Berufsbereichen ist dies sogar mit erheblichen behördlichen Auflagen (zum Beispiel Emissionsschutz, Lärmschutz, Brandschutz oder Hygienemaßnahmen) verbunden. Zum Schutz der Bürger wurden die Gemeindeflächen in reine Wohngebiete, Gewerbegebiete und Mischgebiete eingeteilt.
Hier ist auch zu berücksichtigen, dass die Menschen, bedingt durch sehr viel kleinere Grundstücke, relativ schmale Straßen mit sehr reduzierten Park- und Wendemöglichkeiten und Verdichtung heute sehr viel enger nebeneinander wohnen.
Dies ist auch in diesem Wohngebiet von Zimmern der Fall. Eine Kleinbrauerei mit gewünschter Erweiterung, (zu einer eventuell denkbaren Geruchsbelästigung verfüge ich über zu wenig Detailkenntnisse) aber mit Zuliefer- und Abfuhrverkehr passt hier nicht wirklich hinein.
Dennoch hat der Gemeinderat, um den Jungunternehmer zu unterstützen, eine Frist von zwei Jahren für einen Umzug in geeignete Räumlichkeiten gewährt. Dies ist sicherlich als recht großzügig zu bezeichnen. Soweit ich weiß, trinken die meisten Gemeinderäte gerne ein Glas Bier. Die von dem Leserbriefschreiber erwähnten Innovationen in Baden-Württemberg aus Hinterhöfen sind auch sämtlich nicht in derart eng bebauten Wohngebieten entstanden, insofern hinkt dieser Vergleich ein wenig.
Joachim Balke, Zimmern o.R.Schreiben Sie uns: leserbriefe@schwarzwaelder-bote.de. Mit der Übersendung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Leserbrief in der Printausgabe, im E-Paper sowie im Onlinedienst des Schwarzwälder Boten veröffentlicht wird. Wir behalten uns Kürzungen vor. Leserbriefe entsprechen nicht notwendig der Meinung der Redaktion.